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Zwingender Marschhalt in der beruflichen Vorsorge

Mit der abgelehnten BVG-Reform belässt das Schweizer Stimmvolk die Verantwortung für die Anpassung der beruflichen Vorsorge an die gestiegene Lebenserwartung und den veränderten Arbeitsmarkt weiterhin bei den Pensionskassen. Dieser Aufgabe werden die Vorsorgeeinrichtungen zweifellos gerecht. Demgegenüber muss die Politik in einem Marschhalt grundlegend über die Bücher und das angeknackste Vertrauen in die zweite Säule zurückgewinnen.


Schweizerischer Pensionskassenverband ASIP / ots

Symbolbild von Jose Aragones / unsplash.com


Mit dem deutlichen Nein ist nach 2010 und 2017 zum dritten Mal eine Vorlage zur beruflichen Vorsorge gescheitert. Das Schweizer Stimmvolk hat sich dagegen entschieden, die obligatorische zweite Säule auf neue Entwicklungen in der Arbeitswelt auszurichten und an die gestiegene Lebenserwartung anzupassen.


Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP nimmt das Verdikt des Souveräns zur Kenntnis. Mit der Ablehnung hält allerdings der Reformstau im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge unvermindert an.


Bevor überstürzt erneut Reformen gefordert oder der beruflichen Vorsorge noch engere regulatorische Fesseln angelegt werden, muss das im Abstimmungskampf arg strapazierte Vertrauen in die zweite Säule nachhaltig gestärkt werden. Dazu sind ein sofortiger gesetzgeberischer Marschhalt und eine umfassende Lagebeurteilung unerlässlich.


Auch nach der Ablehnung der BVG-Reform werden die Schweizer Vorsorgeeinrichtungen ihrer Verantwortung für ein stabiles, effizientes und sozialpartnerschaftlich organisiertes Vorsorgesystem zweifellos nachkommen. Dabei werden sie den Spielraum ausserhalb des gesetzlichen Obligatoriums vermehrt nutzen. Dort werden sie sich namentlich an die steigende Lebenserwartung und den veränderten Arbeitsmarkt anpassen. Wie bisher werden die Kassen die Spargelder kostenbewusst anlegen und die Versicherten bei Alter, Invalidität sowie Tod wirksam schützen.

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