Zwei Autos in Besenbüren und Kaisten von der Strasse abgekommen
Sowohl in Besenbüren, wie auch in Kaisten, kamen am Freitagabend zwei Fahrzeuglenkende von der Strasse ab. Eine Fahrzeuglenkerin musste mit leichten Verletzungen in ein Spital transportiert werden. Beide Fahrzeuge wurden erheblich beschädigt.
Kapo AG / Dominic Zimmerli
Originalfoto der Kapo AG
Am Freitagabend, kurz nach halb sechs Uhr, erhielt die Kantonale Notrufzentrale die Meldung, dass es auf der Kantonsstrasse zwischen Besenbüren und Bünzen zu einem Unfall gekommen sei. Umgehend wurden mehrere Patrouillen der Regional- und Kantonspolizei sowie ein Rettungswagen vor Ort aufgeboten.
Gemäss ersten Erkenntnissen überholte die 47-jährige Lenkerin ein anderes Fahrzeug und geriet anlässlich dieses Überholmanövers neben die Strasse. Dabei fuhr sie auf eine kleine Böschung, wodurch das Fahrzeug auf die Seite kippte und so zum Stillstand kam.
Die Lenkerin wurde aufgrund von leichten Verletzungen mittels Rettungswagen in ein Spital transportiert. Am Fahrzeug entstand Totalschaden.
Die Strasse musste für zirka zwei Stunden für den Verkehr gesperrt werden. Eine entsprechende Umleitung wurde durch die Feuerwehr Besenbüren eingerichtet.
Am gleichen Abend, um zirka 22:40 Uhr, ging via Polizeinotruf die Meldung ein, dass sich in Kaisten ein Fahrzeug im Gebiet Hardwald neben der Hauptstrasse in einem Graben befinden würde. Zwecks Kontrolle der Örtlichkeit wurden mehrere Patrouillen der Regionalpolizei oberes Fricktal sowie der Kantonspolizei Aargau aufgeboten.
Vor Ort trafen die Einsatzkräfte auf mehrere Personen, welche sich alle ausserhalb des Fahrzeuges befanden. Gemäss ersten Aussagen musste der 19-Jährige einem Tier ausweichen und geriet daher mit seinem Fahrzeug in den Graben.
Glücklicherweise wurde durch den Unfall niemand verletzt. Am Fahrzeug entstand erheblicher Sachschaden.
In beiden Fällen hat die Kantonspolizei die Ermittlungen zur Klärung der genauen Unfallursachen aufgenommen. Sowohl die 47-jährige Lenkerin wie auch der 19-jährige Lenker werden bei der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.
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