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Wohlen: Viele Eingaben über Plattform e-Mitwirkung

Autorenbild: AdminAdmin

Die Teilrevision der Nutzungsplanung der Gemeinde Wohlen (AG) läuft seit 2020. Die Mitwirkung der Bevölkerung an der Vorlage war erfreulicherweise sehr gross. 437 verschiedene Eingaben wurden gemacht. Dies auch, weil erstmals die digitale Mitwirkung möglich war.


Wohlen (AG)

Die laufende Teilrevision der Nutzungsplanung umfasst die Überprüfung des Kulturlandplans, die Festlegung der Gewässerräume aufgrund der geänderten Gesetzgebung und die Anpassung der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) an die kantonsübergreifenden Begriffe und Messweisen.



Grosses Interesse an Mitwirkung

Die Mitwirkung an der Teilrevision Nutzungsplanung hat vom 16. August bis 1. Oktober 2021 stattgefunden. Die Entwürfe lagen sowohl in Papierform und erstmals digital auf. Die Gemeinde setzte dabei auf die bewährte Plattform E-Mitwirkung. Der Einsatz der Plattform hat sich bewährt, wie die Nutzungszahlen eindrücklich aufgezeigt haben. Über 160 Personen und Organisationen haben sich auf der Plattform registriert. 31 Bürgerinnen und Bürger sowie fünf Parteien und Verbände haben Anträge eingereicht.


Gesamthaft sind 437 Rückmeldungen und Stellungnahmen zu den Vorschriften, Plänen und Erläuterungen eingegangen. Belange der klimaverträglichen Ortsentwicklung, zu ausreichend hochwertigen Freiräumen und zum Gewässerraum standen im Vordergrund aller Eingaben. Die Eingaben aus der Mitwirkung wurden geprüft und nach Möglichkeit in die Planung aufgenommen.

Zweite Kantonale Vorprüfung bis Sommer 2023

Zwischenzeitlich konnten Ergebnisse aus der kantonalen Vorprüfung in der Vorlage überarbeitet werden. Der Gemeinderat hat am 12. Dezember 2022 die überarbeitete Vorlage zur zweiten abschliessenden kantonalen Vorprüfung verabschieden können. Die Vorlage wird zusammen mit dem Mitwirkungsbericht nach der zweiten kantonalen Vorprüfung öffentlich aufgelegt. Dies wird voraussichtlich ca. Mitte Jahr 2023 der Fall sein.


Im kommenden Jahr werden mit dem Räumlichen Entwicklungsleitbild (REL) die Vorarbeiten für die Gesamtrevision der Nutzungsplanung gestartet. Dabei geht es vor allem um die Festlegungen innerhalb des Siedlungsgebiets. Der Kulturlandplan und die Gewässerräume werden dann mit der laufenden Teilrevision bereits überarbeitet sein.

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