Wichtig für Auslandreisen: Zertifikat für Genesene nur noch 180 Tage gültig
Der Bundesrat hat entschieden, ab Montag, 21. März 2022, die Gültigkeit von Covid-Zertifikaten für genesene Personen von 270 auf 180 Tage zu beschränken. Gleichzeitig erleichtert er die Einreise für von Covid-19 genesene Personen aus Staaten ausserhalb des Schengen-Raums in die Schweiz.
BAG
Archivbild eines PCR Covid-Zertifikats (BAG)
Im Einklang mit den Entwicklungen auf europäischer Ebene wird die Gültigkeit des Schweizer Covid-Zertifikats für genesene Personen auf 180 Tage beschränkt. Als Folge der Aufhebung der Zertifikatspflicht im Inland hat dies für genesene Personen in der Schweiz keine direkten Auswirkungen. Für die Einreise in Staaten, in denen heute das Schweizer Covid-Zertifikat anerkannt ist (sogenannte «EU-DCC-Staaten»), besteht in der Regel bereits heute eine maximale Gültigkeitsdauer von 180 Tagen. Für Reisende gelten weiterhin die jeweiligen Einreisebestimmungen der Zielländer.
Für die Einreise in die Schweiz hat der Bundesrat am 16. Februar 2022 die grenzsanitarischen Massnahmen (Quarantäne) aufgehoben. Weiterhin gelten aber Einreisebestimmungen für nicht-geimpfte Personen aus bestimmen Ländern ausserhalb des Schengen-Raums (Pandemiebedingte Einreisebestimmungen für Drittstaatsangehörige unter: https://travelcheck.admin.ch/home).
Aufgrund der Entwicklung der epidemischen Lage mit weniger schweren Krankheitsverläufen nach einer Ansteckung mit der Omikron-Variante des Coronavirus hat der Bundesrat entschieden, in Abstimmung mit den Staaten des Schengen-Raums, die Einreisebestimmungen für genesene Personen zu lockern. Nebst geimpften Personen ist die Einreise aus Drittstaaten – wie zum Beispiel die USA, Indien oder Serbien – in die Schweiz neu auch für genesene Personen für einen bewilligungsfreien Kurzaufenthalt möglich. Dies betrifft vor allem Einreisen zu touristischen Zwecken.
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