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Was 2024 mehr kostet – steigende Mehrwertsteuer, teurere Medikamente, höhere Post-Tarife

Für Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten wird 2024 einiges teurer. Comparis hat die wichtigsten Änderungen zusammengestellt. «Der Grossteil der Neuerungen führt zu weniger Geld im Portemonnaie», sagt Comparis-Finanzexperte Michael Kuhn. Eine einschneidende Änderung gibt’s im Bereich der Krankenkassen: Wer weiter auf teure Originalpräparate statt auf Generika setzt, muss 40 statt 20 Prozent Selbstbehalt zahlen. «Damit werden die Versicherten bestraft. Der höhere Selbstbehalt verschiebt die Verantwortung von den Ärztinnen, Apothekern und Krankenkassen zu den Versicherten», sagt Comparis-Krankenkassenexperte Felix Schneuwly.


comparis.ch AG

Foto: post.ch


Neues Jahr, neue Regeln, neue Kosten. Für die Schweiz wird das Jahr 2024 grundsätzlich teurer. «Der Grossteil der Neuerungen führt zu weniger Geld im Portemonnaie», sagt Comparis-Finanzexperte Michael Kuhn. So steigen per 1. Januar 2024 etwa die Mehrwertsteuersätze. Und auch die Briefpost-Tarife werden nach nur einem Jahr Unterbruch erneut erhöht.


Comparis liefert eine thematisch gegliederte, nicht abschliessende Übersicht mit den wichtigsten Neuerungen für 2024.


Konsum – das wird teurer

  • Mehrwertsteuer: Die Mehrwertsteuer steigt – und das mit dem Segen des Schweizer Volks. Im Spätsommer 2022 hat die Bevölkerung im Rahmen der AHV-Reform der Erhöhung dieser allgemeinen Verbrauchs- und Konsumsteuer per 1. Januar 2024 zugestimmt. Normalansatz: 8,1 Prozent (statt 7,7) Reduzierter Ansatz: 2,6 Prozent (statt 2,5) Sondersatz für Beherbergung: 3,8 Prozent (statt 3,7) «Zwar macht eine 0,4 Prozentpunkte höhere Steuer beim Kauf eines Gegenstandes zum Normalansatz für 10 Franken nur rund 4 Rappen aus. Aufs ganze Jahr kommen für eine Familie aber mehrere 100 Franken Mehrkosten zusammen», sagt Comparis-Finanzexperte Michael Kuhn. Wie rasch die Konsumenten die Erhöhung im Portemonnaie spüren werden, ist laut Kuhn offen. Gewisse Händler haben angekündigt, die höhere Mehrwertsteuer der Kundschaft vorerst nicht weiterzugeben.

  • Post-Tarife: Der Briefversand wird teurer. Nachdem die Post schon per Januar 2022 an der Preisschraube gedreht hat, tut sie dies erneut. Ein Standard-A-Post-Brief kostet statt 1.10 neu 1.20 Franken. Der B-Post-Brief wird von 90 Rappen auf einen Franken erhöht. Auch der Paketversand kostet mehr: Ein bis 2 Kilo schweres Economy-Paket kostet statt bisher 7 Franken neu 8.50 Franken. Ein schnelleres, sogenanntes Priority-Paket kostet neu 10.50 Franken statt wie bisher 9 Franken. Wer allerdings über den My Post Service online Versandetiketten mit Barcode (Ziffern 99.01) bestellt, bekommt 1.50 Franken Rabatt. «Höhere Tarife bei der Post sorgen bei der Bevölkerung oft für Unmut. Die Post reagiert mit dem Preisaufschlag auch auf die seit Jahren rückläufigen Briefmengen», so Kuhn.


Konsum – das wird neu

  • Tiefere Steuern auf Binden und Tampons: Hygieneartikel für Frauen unterliegen ab 2024 dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 2,6 Prozent, der für Artikel des täglichen Bedarfs angewendet wird. Bis anhin wurden die Hygieneartikel zum Normalansatz von 7,7 Prozent besteuert. Darum ist der Begriff «Tamponsteuer» entstanden. Eine Packung Tampons für 5 Franken enthält aktuell einen Mehrwertsteuerbetrag von rund 35 Rappen. Mit dem tieferen Mehrwertsteueransatz macht die Mehrwertsteuer noch rund 12 Rappen aus. Der Endkundenpreis im Beispiel sollte durch die Gesetzesänderung um 20 bis 25 Rappen sinken. «Ob alle Händler, insbesondere die kleineren, diese Steuersenkung vollumfänglich weitergeben, ist offen. Es besteht das Risiko, dass ein Teil der Händler die eigene Marge etwas aufbessert», sagt Kuhn.

  • Post-Tarife: Das Gewicht beim Midibrief (bis Format B5) gilt neu bis 500 Gramm statt wie bisher nur bis 250 Gramm. Dadurch werden B5-Sendungen über 250 Gramm günstiger.


Krankenversicherung – das wird teurer

  • Höherer Selbstbehalt: Wer weiter auf teure Originalpräparate setzt statt auf Generika oder Biosimilars, muss ab dem neuen Jahr 40 statt 20 Prozent Selbstbehalt zahlen. Mit dieser Massnahme will der Bund den Einsatz von Generika oder Biosimilars fördern und jährlich bis zu 250 Millionen Franken sparen. Als Biosimilars gelten Nachahmerprodukte, die Original-Biologika sehr ähnlich sind. Ausnahmen vom höheren Selbstbehalt gelten bei Lieferengpässen und wenn wichtige medizinische Gründe für das Originalpräparat sprechen. «Für die Versicherten bedeutet das, sowohl bei der Verschreibung eines Medikaments durch die Ärztin als auch bei der Abgabe in der Apotheke stets nach dem jeweiligen Selbstbehalt zu fragen. Wenn dann der höhere Selbstbehalt auf der Rechnung steht, ist es zu spät», sagt Comparis-Krankenkassenexperte Felix Schneuwly. Der höhere Selbstbehalt verschiebt laut Schneuwly die Verantwortung von den Ärztinnen, Apothekern und Krankenkassen zu den Versicherten.

  • Günstige Medikamente werden teurer: Der Bund senkt zwar die preisbezogenen Zuschläge für Ärzte und Apotheken von 12 auf 6 Prozent. Doch auch die packungsbezogenen Vertriebsmargen werden angepasst. Das Ziel: Arztpraxen und Apotheken sollen weniger Anreize haben, teurere Originalpräparate statt Generika abzugeben. Ab Juli 2024 gilt für Medikamente mit Fabrikabgabepreis bis zu 7.99 Franken eine Vertriebsmarge von 9 Franken. Für Medikamente zwischen 8 und 4720.99 Franken beträgt die Vertriebsmarge 16 Franken. Ab 4’721 Franken sind es 300 Franken. Laut Bund sollen durch die Anpassungen rund 64 Prozent der Präparate auf der für kassenpflichtige Medikamente massgebenden Spezialitätenliste (SL) günstiger und 36 Prozent teurer werden. Auf dieser BAG-Liste sind jene Medikamente zu finden, die von der Grundversicherung vergütet werden müssen. «Mit dieser neuen Margenordnung werden günstige Medikamente teurer und teure günstiger. Das spüren die Versicherten, die mit einer hohen Franchise sowieso schon mehr selber bezahlen», sagt Comparis-Krankenkassenexperte Felix Schneuwly.


Krankenversicherung – das wird neu

  • Minderjährige werden nicht mehr betrieben: Ab 2024 können Minderjährige für ihre durch die Eltern nicht bezahlten Prämien nicht mehr belangt werden. Für Prämien, die vor dem 18. Geburtstag fällig gewesen wären, gelten die jungen Versicherten nicht mehr als säumig und werden dafür nicht betrieben.

  • Höchstbetrag für Mahngebühren: Wer die Krankenkasse nicht oder viel zu spät bezahlt, muss mit einem Verzugszins von 5 Prozent plus Mahngebühren rechnen. Versicherer können diese Mahngebühren in ihren AGB festhalten, müssen sich aber an vom Bundesrat festgelegte Obergrenzen halten. Der Bundesrat hat die maximale Obergrenze noch nicht festgelegt.


Mobilität – das wird teurer

  • E-Auto wird teurer: Bis anhin waren Elektroautos von der Automobilsteuer befreit. Dies ändert sich per 1. Januar 2024, weil dem Bund wegen des steigenden E-Auto-Marktanteils die Einnahmen fehlen. Wie bei den Verbrennern fällt neu auch bei den E-Fahrzeugen einmalig eine Steuer von 4 Prozent auf den Importpreis an. «Diese neue Steuer wird sich direkt auf die Endkundenpreise auswirken», so Spaeth. Will heissen: Ein E-Auto, das bis anhin 50’000 Franken gekostet hat, dürfte laut Spaeth gegen 2000 Franken teurer werden.


Mobilität – das wird neu

  • Digitale Autobahnvignette: Die Autobahnvignette ist nun auch in digitaler Form erhältlich und kann über www.e-vignette.ch gekauft werden. Im Bestellprozess wird sie mit dem Kontrollschild verbunden. Gültig ist die E-Vignette wie die traditionelle Klebevignette, also vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres. Die Klebevignette ist weiterhin erhältlich. Beide Varianten kosten 40 Franken. «Die E-Vignette ist praktisch, weil das mühsame Abkratzen des alten Aufklebers entfällt», sagt Comparis-Mobilitätsexperte Sandro Spaeth. Im Vorteil sind auch Leute mit Wechselnummer oder solche, die während des Jahres ein neues Auto kaufen. Das neue Angebot hat bereits Geschäftemacher auf den Plan gerufen: «Vorsicht vor Shops, die im Internet die Vignette gegen Aufpreis verkaufen und eine unnötige Servicepauschale verlangen», sagt Spaeth.

  • Halbtax Plus – Rabatt auf der Zugfahrt: Wer oft mit dem ÖV unterwegs ist, aber zu wenig fährt, damit sich ein Generalabonnement (GA) rechnet, hat mit dem Guthaben-Abo Halbtax Plus eine neue Möglichkeit. Dieses gibt es seit dem 9. Dezember 2023 in 3 Varianten:

    • Abos für Erwachsene Halbtax Plus 1000: 800 Franken bezahlen, 1’000 Franken Guthaben Halbtax Plus 2000: 1’500 Franken bezahlen, 2’000 Franken Guthaben Halbtax Plus 3000: 2’100 Franken bezahlen, 3’000 Franken Guthaben

    • Abos für unter 25-Jährige Halbtax Plus Jugend 1000: 600 Franken bezahlen, 1’000 Franken Guthaben Halbtax Plus Jugend 2000: 1’125 Franken zahlen, 2’000 Franken Guthaben Halbtax Plus Jugend 3000: 1’575 Franken bezahlen, 3’000 Franken Guthaben

  • Schnelle E-Bikes brauchen einen Tacho: Eigentlich ist der Tacho bei den meisten schnellen E-Bikes (bis 45 km/h) sowieso Standard. Nun folgt auch die Anpassung in den Regeln des Bundesamts für Strassen. Nach dem 1. April 2024 dürfen schnelle E-Bikes nur noch mit Tacho neu in Verkehr gesetzt werden. Bereits im Gebrauch stehende schnelle E-Bikes müssen bis 1. April 2027 nachgerüstet werden.

  • Schluss mit blauem Führerausweis: Ursprünglich wäre die Frist auf Ende Januar 2024 angesetzt gewesen, doch nun gilt der 31. Oktober 2024 als letztmöglicher Termin. Bis dann muss der blaue Führerausweis aus Papier gegen einen Ausweis im Kreditkartenformat umgetauscht werden. Wer sich dieser Pflicht widersetzt, muss bei einer Polizeikontrolle mit einer Busse von 20 Franken rechnen.

  • Fahrprüfungen dauern länger: Wer künftig die Auto- oder Motorradprüfung macht, muss mit einer längeren praktischen Prüfung rechnen. Ab 1. März 2024 gilt: Für die Prüfungen in der Kategorie A (Motorräder) und B (Personenwagen) muss neu mindestens 45 Minuten im öffentlichen Strassenverkehr gefahren werden. Daher dauert die praktische Führerprüfung für den Erwerb eines Motorradführerausweises künftig 60 statt bisher 30 Minuten.


Digital – das wird neu

  • Online-Giganten müssen ihre Systeme öffnen: In der EU müssen per 6. März 2024 der Digital Markets Act (DMA) und der Services Act (DSA) umgesetzt werden. Die grossen Tech-Firmen dürfen ab diesem Zeitpunkt ihre eigenen Angebote nicht mehr bevorzugen. Damit wird es anderen Technologiefirmen und Start-ups einfacher möglich sein, im Umfeld der Online-Giganten Dienstleistungen anzubieten. Unter die neue Gesetzgebung fallen rund 20 Digitalkonzerne, die von der EU als sogenannte Gatekeeper eingestuft wurden. Die Schweiz ist als Nicht-EU-Mitglied zwar nicht unmittelbar vom Gesetz betroffen, doch es hat trotzdem Auswirkungen auf die Bevölkerung: «Die von der EU verfügten Anpassungen werden auch in der Schweiz umgesetzt, da die grossen Tech-Firmen ihre Lösungen für Europa auch in der Schweiz ausrollen», sagt Comparis-Digitalexperte Jean-Claude Frick. Nutzer von iPhones können dann laut Frick etwa Apps am App-Store vorbei installieren oder Whatsapp muss mit anderen Messengern kommunizieren können. «Zudem müssen Facebook, Instagram und Tiktok genauer darüber informieren, welche Daten sie sammeln», so Frick.


Finanzen & Vorsorge – das wird neu

  • Pensionsalter für Frauen steigt: Als Folge der 2022 vom Volk angenommenen «AHV 21»-Reform steigt ab 1. Januar 2024 das Referenzalter für Frauen. Frauen werden damit ein Jahr später als bisher, also mit 65, ordentlich pensioniert. Für die Jahrgänge, die kurz vor der Pensionierung stehen, gilt eine schrittweise Erhöhung.

  • Fliessender Übergang in den Ruhestand: Ab Anfang 2024 ist es allen Versicherten möglich, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Alle Pensionskassen werden dazu verpflichtet, den Versicherten die vorzeitige Pensionierung ab 63 Jahren zu ermöglichen. Die Pensionierung lässt sich wie bis anhin bis zum Alter von 70 Jahren aufschieben, sofern die Person weiter erwerbstätig ist. Zudem erhalten alle Versicherten das Recht, sich in der Pensionskasse teilpensionieren zu lassen. Die Altersleistungen können zwischen dem 58. und 70. Altersjahr in Teilschritten bezogen werden.

  • BVG-Mindestzinssatz steigt: Der Bundesrat hebt per 1. Januar 2024 den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge (BVG) um 0,25 Prozentpunkte auf 1,25 Prozent an. Der Mindestsatz legt den Umfang fest, in dem die angesparten Guthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden müssen. Hintergrund der Erhöhung ist das allgemein gestiegene Zinsumfeld.


Lebensmittel – das wird neu

  • Deklarationspflicht bei Gipfeli & Co.: Konsumentinnen und Konsumenten sollen erkennen, wo Brote, Gipfeli und Feingebäcke produziert worden sind. Ab dem 1. Februar 2024 gelten darum neue Regeln im Lebensmittelrecht. So müssen Schweizer Verkaufsstellen die Herkunft von Backwaren im Offenverkauf schriftlich deklarieren.


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