Vorsicht bei diesen Krankenkassen-Sparmodellen
Assura, Concordia, Helsana, KPT und Swica – fünf der zehn grössten Krankenkassen setzen bei ihren Sparmodellen immer noch auf einschneidende Sanktionen ohne Vorwarnung. Dies zeigt eine Marktrecherche des Konsumentenschutzes.
Stiftung für Konsumentenschutz
Drei Viertel der Bevölkerung sind in einem Krankenkassen-Sparmodell wie Telmed, Hausarzt oder HMO versichert. Versäumen es die Versicherten jedoch, die festgelegten Richtlinien zu befolgen – etwa indem sie vergessen, vor einer Behandlung ein Callcenter zu kontaktieren – drohen ihnen gemäss Gesetz Sanktionen.
Tabelle: Konsumentenschutz
Sanktionen ohne Vorwarnung sind unverhältnismässig
5 der 10 grössten Krankenkassen gehen dabei sehr weit: Assura, Concordia, Helsana, KPT und Swica behalten sich in den AVB vor, bereits bei einmaligem Fehlverhalten Versicherte ohne Vorwarnung direkt in das teurere Standardmodell einzuteilen oder Leistungen nicht oder nur teilweise zu vergüten.
«Bei gesundheitlichen Problemen kann es schnell passieren, dass die rechtzeitige Benachrichtigung der Krankenkasse übersehen wird», meint Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes. «Es ist unverhältnismässig und unverständlich, dass Krankenkassen für solche Situationen dermassen einschneidende Sanktionen ohne Vorwarnung vorsehen. Es kann nicht sein, dass Versicherte, die ein Leben lang Prämien bezahlt haben, wegen einem einmaligen Versehen von ihrer Versicherung im Stich gelassen werden.»
Tabelle: Konsumentenschutz
Krankenkassen mit faireren AVB
Gleichzeitig gibt es auch positive Entwicklungen: Die Krankenkassen CSS, Groupe Mutuel, Sanitas und Visana setzen in allen Sparmodellen auf fairere AVB, die Sanktionen frühestens ab dem 2. Verstoss vorsehen. Zudem hat die Assura ihre AVB bei mehreren Modellen verbessert. Besonders die Groupe Mutuel zeigt, dass konsumentenfreundliche Sanktionsregeln möglich sind: Eine Umteilung ins Standardmodell droht erst ab dem 3. Verstoss, eine Leistungsverweigerung ist nicht vorgesehen.
AVB-Bestimmungen sind rechtlich bindend
Verschiedene Krankenkassen teilen mit, dass sie in der Praxis die in den AVB festgelegten Regeln weniger streng auslegen würden. Die detaillierte Auswertung des Konsumentenschutzes enthält neben genauere Angaben zu allen Sparmodellen auch allfällige Ergänzungen der Krankenkassen zu diesen Abweichungen in der Praxis. Darauf können sich die Versicherten jedoch nicht verlassen, weil solche Versprechen im Unterschied zu den AVB nicht rechtlich bindend sind.
Konsumentenschutz fordert fairere AVB
Der Konsumentenschutz fordert die Krankenkassen auf, ihre AVB anzupassen und fairer auszugestalten. Den Konsumentinnen und Konsumenten empfiehlt er, sich über die geltenden Sanktionsregeln zu informieren und gegebenenfalls zu einer faireren Anbieterin zu wechseln.
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