Tötungsdelikt in Schafisheim: Täter soll 16 Jahre ins Gefängnis
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau hat gegen einen heute 48-jährigen Schweizer Anklage wegen Mordes beim Bezirksgericht Lenzburg erhoben. Sie wirft dem Beschuldigten vor, am 12. März 2021 seine damals 44-jährige Frau stranguliert zu haben. Sie beantragt eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren.
Stawa AG
Symbolbild von Didi01 / pixelio.de
In der Nacht vom 12. März 2021 meldete die Tochter des Ehepaares bei der Notrufzentrale, dass sie ihre Mutter schreien gehört habe und etwas Schlimmes geschehen sei. Der Beschuldigte hatte sich und seine Ehefrau im Schlafzimmer eingeschlossen.
Erst mit Eintreffen der Einsatzkräfte öffnete der Beschuldigte die Schlafzimmertüre und wurde sofort festgenommen, währenddessen beim regungslosen Opfer Reanimationsmassnahmen eingeleitet wurden. Trotz intensiver Bemühungen verstarb die 44-Jährige wenige Tage später auf der Intensivstation im Spital. Bei ihr wurden deutliche Würgemale und Staublutungen im Kopfbereich festgestellt, die durch eine Strangulation mittels mehrminütigen Würgens hervorgerufen worden sein dürften. Die Strangulation verursachte eine Sauerstoffunterversorgung und führte unabwendbar zum Tod des Opfers.
Die Anklage wegen Mordes und weiteren Delikten ist am Bezirksgericht Lenzburg hängig. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren.
Der Beschuldigte befindet sich seit der Tat in Haft. Für ihn gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Das Leben der Frau ist dem Staatsanwalt nur 16 Jahre wert ?
Kill deine Frau, Strafe in Missouri : Lebenslang oder Todesstrafe !
Strafe im Aargau : 16 Jahre !
Leben ist in der CH nicht mehr soviel wert ! :-)