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Sparpotenzial 4 bis 5 Milliarden: Wie massiv wird jetzt beim Bund der Rotstift angesetzt?

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. September 2024 den Bericht der Expertengruppe zur Aufgaben- und Subventionsüberprüfung entgegengenommen und eine erste Diskussion dazu geführt. Die Expertengruppe zeigt im Bericht zahlreiche Massnahmen auf, mit denen der Bundeshaushalt in den kommenden Jahren um 4 bis 5 Milliarden Franken entlastet werden kann. Der Bundesrat erachtet den Bericht als gute Grundlage für die weiteren Schritte und dankt der Expertengruppe für ihre Arbeit. Der Bundesrat hat zudem Leitplanken für die weiteren Arbeiten definiert.


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Symbolbild von Afthab Ibnu Abbas / unsplash.com


Der Bund rechnet in den nächsten Jahren mit strukturellen Defiziten von rund 3 Milliarden Franken pro Jahr. Der Finanzplan 2026-2028 weist Defizite von bis zu 2,6 Milliarden Franken aus, dazu kommt die Mehrbelastung von rund 500 Millionen Franken aufgrund der geplanten Teilfinanzierung der 13. AHV-Rente über den Bundeshaushalt. Die strukturellen Defizite sind auf ein starkes Ausgabenwachstum zurückzuführen, insbesondere zugunsten der AHV (Demografie, 13. AHV-Rente) und der Armee (Erhöhung der Ausgaben auf 1 Prozent des BIP bis 2035). Hinzu kommen hohe mögliche Mehrausgaben u.a. in den Bereichen der sozialen und militärischen Sicherheit oder für die Europapolitik (z.B. Horizon Europe).


Um den Bundeshaushalt wieder ins Gleichgewicht zu bringen und Handlungsspielraum zurückzugewinnen, hat der Bundesrat am 8. März 2024 eine Aufgaben- und Subventionsüberprüfung beschlossen und in einem ersten Schritt eine fünfköpfige externe Expertengruppe damit beauftragt, Massnahmen zur Bereinigung des Haushalts vorzulegen.


Bericht zeigt Handlungsoptionen mit Fokus auf ausgabenseitige Entlastung

Die Expertengruppe unter der Leitung von Serge Gaillard hat dem Bundesrat am 4. September 2024 einen umfassenden Bericht überreicht, in welchem sie mögliche Massnahmen bei den Bundesausgaben mit einem Entlastungspotenzial von 4 bis 5 Milliarden aufzeigt. Sie hat hierzu sämtliche Subventionen und Transferleistungen des Bundes überprüft, das sind Ausgaben von insgesamt über 70 Milliarden. Dabei hat sie die Ausgaben nach drei finanzpolitischen Kriterien bewertet:


  1. Können die politischen Ziele mit weniger öffentlichen Mitteln erreicht werden?

  2. Handelt es sich um eine Bundes- oder eine Kantonsaufgabe und können überschneidende Zuständigkeiten vermieden werden?

  3. Welche gebundenen Ausgaben wachsen so stark, dass sie andere Aufgaben verdrängen?


Auf der Basis dieser Überprüfung, die auch Steuervergünstigungen umfasste, hat die Expertengruppe über 60 Massnahmen identifiziert und dokumentiert, mit denen der Bundeshaushalt markant entlastet und das finanzielle Gleichgewicht wieder hergestellt werden kann. Die Expertengruppe empfiehlt dem Bundesrat, die Defizite durch ausgabenseitige Massnahmen zu beseitigen. Sie präsentiert im Bericht konkrete Massnahmen in allen Aufgabengebieten und verweist auf Bereiche mit Reformbedarf. Zudem schlägt sie Kürzungen im Eigenbereich der Bundesverwaltung vor. Einnahmenseitige Massnahmen stellt sie auftragsgemäss auch zur Diskussion, erachtet sie aber nicht als prioritär.


Bundesrat erachtet Empfehlungen der Expertengruppe als gute Grundlage

Der Bundesrat dankt der Expertengruppe für ihre gründliche Arbeit und den Bericht. Er hat am 4. September 2024 eine erste Diskussion geführt und sieht sich aufgrund der Empfehlungen der Expertengruppe bestätigt, dass die Defizite primär ausgabenseitig behoben werden können. Er hat zudem folgende Leitplanken für die weiteren Arbeiten definiert:


  • Ziel der Aufgaben- und Subventionsüberprüfung ist es, ausgeglichene Budgets und wieder genügend Handlungsspielraum zu erreichen, um künftige Herausforderungen bewältigen zu können.


  • Das Wachstum der Bundesausgaben soll wieder auf das Niveau und den Entwicklungspfad der Bundeseinnahmen gebracht werden. Aus heutiger Sicht erachtet der Bundesrat ab 2027 ein Entlastungsvolumen von 3 bis 3,5 Milliarden Franken als notwendig. Ab 2030 steigt das notwendige Entlastungsvolumen auf 4 bis 4,5 Milliarden Franken pro Jahr.


  • Das Entlastungsvolumen soll vorwiegend durch Massnahmen auf der Ausgabenseite erreicht werden. Im Hinblick auf dessen Ausgewogenheit soll das Paket ergänzend punktuell auch auf der Einnahmenseite ansetzen.


  • An den runden Tischen mit den Kantonen, Parteien und Sozialpartnern soll das gesamte Massnahmenpaket der Expertengruppe zur Diskussion stehen. Kantone, Parteien und Sozialpartner sollen sich zu allen Aspekten der Vorschläge der Expertengruppe äussern können, bevor der Bundesrat materielle Entscheide fällt.


  • Die Ausgaben des Bundes sind zu wesentlichen Teilen Transfers an die Kantone. Es ist daher unvermeidlich, dass einige Massnahmen die Kantone tangieren. Der Bundesrat will mit der Aufgaben- und Subventionsüberprüfung aber nicht grundsätzliche Änderungen an der Aufgabenteilung mit den Kantonen vornehmen. Diese Fragen will der Bundesrat im Rahmen der Entflechtung 2027 angehen (Mandat vom 21.6.2024). Im Vordergrund der Aufgaben- und Subventionsüberprüfung stehen Aufgabenverzichte und -reduktionen.


Weiteres Vorgehen

Der Bundesrat wird seine Arbeiten gestützt auf den Bericht der Expertengruppe fortführen: Nach den runden Tischen wird der Bundesrat beschliessen, welche Massnahmen er weiterverfolgen und in die ordentliche Vernehmlassung schicken will. Die Vernehmlassung wird voraussichtlich im Januar 2025 eröffnet.


Zusammensetzung der Expertengruppe

Die Expertengruppe stand unter der Leitung von Serge Gaillard (ehemaliger Direktor der Eidg. Finanzverwaltung), Mitglieder waren Ursula Schneider Schüttel (alt Nationalrätin), Jacques Bourgeois (alt Nationalrat), Professor Aymo Brunetti (Professor für Volkswirtschaftslehre Universität Bern) und Professor Christoph Schaltegger (Professor für Politische Ökonomie Universität Luzern).

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