Sondertribunal für Verbrechen gegen Ukraine: Schweiz engagiert sich
Die Schweiz engagiert sich für die Schaffung eines Sondertribunals für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine. Sie kündigte bei einem Treffen heute in Berlin an, dass sie der Kerngruppe der Länder beitritt, die die Schaffung eines solchen Gerichts unterstützen. Die Schweiz ist überzeugt, dass das gegen die Ukraine verübte Aggressionsverbrechen nicht ungestraft bleiben darf.
EDA
Symbolbild von ELG21 auf pixabay.com
Die Länder, die ein Sondertribunal für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine befürworten, sind seit einigen Monaten in einer «Kerngruppe» zusammengeschlossen. Sie arbeiten gemeinsam an Lösungen für die konkrete Ausgestaltung eines solchen Tribunals, u. a. auch in Bezug auf Format, Sitz und Arbeitsmethoden.
In den letzten Monaten hat die Initiative breitere Unterstützung gefunden und wird nun von 38 Staaten, darunter Frankreich, Deutschland, Norwegen, Guatemala, Japan und Kanada, getragen. Die Schweiz ist dieser Kerngruppe anlässlich eines Treffens am 16. November 2023 in Berlin offiziell beigetreten. Sie wurde bei dieser Gelegenheit von Botschafter Franz Perrez, Direktor der Direktion für Völkerrecht (DV) des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), vertreten.
Nach Einschätzung des EDA hängt der Erfolg eines solchen Sondertribunals von folgenden Faktoren ab: Es sollte in einen multilateralen Rahmen eingebettet sein, breite internationale Unterstützung geniessen und bestehende Mechanismen, insbesondere den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), ergänzen. Ausserdem sollte es über eine solide rechtliche Grundlage verfügen und internationale Normen und Standards einhalten. Und schliesslich sollte es einen internationalen Charakter haben. Die Schweiz plant aktiv dazu beitragen, dass diesen Faktoren Rechnung getragen wird.
Die Mitwirkung in dieser Kerngruppe ergänzt die Unterstützung der Schweiz für die nationalen und internationalen Anstrengungen, alle in der Ukraine begangenen Völkerrechtsverbrechen zu verfolgen und vor Gericht zu bringen. Diese Bestrebungen sind Teil des langjährigen Engagements der Schweiz für die Bekämpfung der Straflosigkeit.
Der IStGH ist zwar für die Verfolgung und Verurteilung von in der Ukraine begangen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zuständig, jedoch nicht für das Verbrechen der Aggression. Die Zuständigkeit des Gerichtshofs für diese Straftat setzt voraus, dass sowohl der Staat, dessen Staatsangehörigkeit die mutmasslichen Täter besitzen, als auch der Staat, der Opfer der Aggression wurde, das Römer Statut (internationaler Vertrag, der die Grundlage des IStGH bildet) ratifiziert haben. Da weder die Ukraine noch Russland das Römer Statut ratifiziert haben, kann der IStGH zu diesem Verbrechen nicht tätig werden.
Parallel zur Einsetzung eines Sondertribunals, um im vorliegenden Fall Straflosigkeit zu verhindern, wird sich die Schweiz für eine Revision des Römer Statuts einsetzen, um die Möglichkeiten des IStGH zur Verfolgung des Verbrechens der Aggression zu stärken.
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