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AutorenbildKanton Solothurn

Solothurner Staatspersonal bekommt keinen Teuerungsausgleich

Das Staatspersonal, die Lehrerschaft der kantonalen Schulen und der Volksschulen sowie die Mitarbeitenden der Solothurner Spitäler AG müssen nächstes Jahr auf eine Lohnerhöhung in Form eines Teuerungsausgleichs verzichten. Dies hat der Regierungsrat im Rahmen des Massnahmenplanes entschieden.

Der Rotstift wird angesetzt. Foto von GR Stocks / unsplash.com


Es wird 2025 trotz realer Teuerung von rund 1,5 Prozent (Grundlage ist die mittlere Jahresteuerung von Juni 2023 bis Mai 2024) keine Erhöhung des angewendeten Teuerungszuschlags und somit der Grundlöhne geben. Dies gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Verwaltung, der Gerichte, der kantonalen Anstalten, der Solothurner Spitäler AG sowie für die Lehrerschaft. Den Mitarbeitenden, die nicht bereits in der maximalen Erfahrungsstufe entlöhnt werden, wird, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, der jährliche Erfahrungszuschlag gewährt. Dieser ist im Gesamtarbeitsvertrag geregelt und ist nicht Teil der jährlichen Lohnverhandlungen.


Hintergrund für diesen Beschluss des Regierungsrats bildet der Massnahmenplan, der zur Stabilisierung des Finanzhaushalts erarbeitet wurde. In diesem Zusammenhang wurde auch der Verzicht auf einen Teuerungsausgleich als Massnahme ausgearbeitet. Im Rahmen dieses Prozesses hatten auch die Personalverbände die Möglichkeit, ihre Positionen vorzubringen.


Indem beim Kanton Solothurn der Teuerungsausgleich 2025 wegfällt, können jährlich wiederkehrende Zusatzkosten im Umfang von rund 13 Mio. Franken eingespart werden. Diese beinhalten nicht nur die Lohnkosten einschliesslich der Sozialleistungen der Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung und kantonalen Lehrpersonen (rund 8 Mio. Franken). Die weiteren Einsparungen erfolgen bei den verschiedenen Staatsbeiträgen, wie beispielsweise den Schülerpauschalen für Volks- und Musikschulen (rund 3 Mio. Franken), sowie bei den Tarifen für die Institutionen im Bereich Behinderung (rund 2 Mio. Franken).


Weitere personalrechtliche Massnahmen aus dem Massnahmenpaket des Regierungsrats sollen erst nach den Beschlüssen des Kantonsrates aus der Dezembersession gefällt werden.

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