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Solothurner Spitäler: Geschäftsprüfung des Kantonsrats verlangt externe Untersuchung

Die Geschäftsprüfungskommission des Solothurner Kantonsrates hat das weitere Vorgehen in der Angelegenheit der Solothurner Spitäler AG (soH) festgelegt. Sie will zwei externe Untersuchungen in Auftrag geben: Einerseits zu den Vorkommnissen um den ehemaligen CEO und andererseits zur Führung und Aufsicht über verselbständigte Verwaltungseinheiten. Zudem wird ein Sonderausschuss eingesetzt.


GPK SO

Symbolbild von Dieter Schütz / pixelio.de


Seit Anfang Jahr befasst sich die Geschäftsprüfungskommission des Kantonsrats (GPK) mit diversen Vorkommnissen in Zusammenhang mit der Solothurner Spitäler AG (soH). In der Zwischenzeit erhielt die GPK vom Parlament den Auftrag, die Vorgänge in Zusammenhang mit dem ehemaligen CEO abzuklären.


Die GPK hat am 22. Oktober 2024 das weitere Vorgehen festgelegt und entschieden, zwei ergebnisoffene und unabhängige Untersuchungen in Auftrag zu geben. Diese werden durch eine ausserkantonale und auf parlamentarische Untersuchungen spezialisierte Anwaltskanzlei durchgeführt. Zudem setzt die GPK einen Sonderausschuss ein.


Die erste externe Untersuchung soll die Vorkommnisse um den ehemaligen CEO unter dem Aspekt der Recht- und Zweckmässigkeit beleuchten. Im Fokus steht dabei die Einhaltung der geltenden Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften bei personellen Entscheiden. Untersucht werden soll unter anderem, ob über den Einzelfall hinaus Anzeichen für mögliche systematische Rechtsverletzungen bestehen und die geltenden rechtlichen Vorgaben genügend sind. Im Interesse steht weiter die Wahrnehmung der Eignerinteressen und der Aufsichtstätigkeit durch den Regierungsrat: Die GPK wird deshalb genau hinschauen, wie die vom Regierungsrat veranlasste Untersuchung bei der soH durchgeführt wurde und welche Schlussfolgerungen der Regierungsrat aus den Ergebnissen zieht.


Die zweite externe Untersuchung, die losgelöst von der causa um den ehemaligen CEO in Auftrag gegeben wird, bezieht sich auf die konkrete Ausgestaltung und gelebte Praxis des Beteiligungsmanagements im Kanton Solothurn. In genereller Weise soll untersucht werden, wie die Organisation, Führung und Aufsicht über die verselbständigten Verwaltungseinheiten, namentlich der soH, der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn (AKSO) und der Solothurner Gebäudeversicherung (SGV), in der Praxis funktioniert. Im Fokus stehen dabei Fragen zum Vollzug und der Einhaltung von geltendem Recht, zu Good Governance und dem Ausmachen von allfälligen Regelungslücken.

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