Solothurn: Zweite Sanierungsetappe im Landhaus
Die Solothurnerinnen und Solothurner haben an der Volksabstimmung vom 22. Oktober 2023 dem Kredit für die zweite Sanierungsetappe des Landhauses zugestimmt. Anfang Februar 2025 starten die Bauarbeiten.
egs. / Erich von Allmen, Chef Hochbau
Landhaus Solothurn. Foto: Joachim Kohler-HB, CC BY-SA 4.0 https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0, via Wikimedia Commons
Der Kreditbeschluss der Solothurner Stimmbevölkerung für die zweite Sanierungsetappe des Landhauses erfolgte mit der Urnenabstimmung vom 22. Oktober 2023. In der Zwischenzeit wurde das entsprechende Bauprojekt ausgearbeitet und die Baueingabe im Februar 2024 eingereicht. Sechs Einsprachen, die sich jedoch nicht gegen das Projekt richteten, sondern das Fernwärmenetz der Regio Energie betrafen, wurden inzwischen zurückgezogen. Die Baubewilligung wird voraussichtlich im dritten Quartal 2024 erteilt.
Die zweite Sanierungsetappe des Landhauses umfasst die Instandsetzung und Erneuerung der technischen Anlagen, einschliesslich der Wärmeerzeugung, Sanitäranlagen, Lüftungssysteme, Beleuchtung und die gesamte Bühnentechnik. Zudem werden die gesetzlichen Anforderungen an Brandschutz, Erdbebensicherheit, Arbeits- und Absturzsicherheit sowie Hindernisfreiheit erfüllt. Weiter sind die Entsorgung belasteter Bauteile und die Optimierung des Nutzungs- und Raumkonzeptes Teil dieser Sanierung.
Offizieller Baustart
Trotz der bevorstehenden Sanierung wird das Gebäude für die Filmtage 2025 zur Verfügung stehen. Der offizielle Baustart erfolgt am Montag, 3. Februar 2025, mit der Einrichtung der Baustelle. Ab März 2025 beginnen die Schadstoffsanierung sowie die umfassenden Baumeisterarbeiten. Die gesamte Sanierung des Landhauses wird rund 21 Monate dauern und voraussichtlich im Oktober 2026 vollendet sein. Damit die Solothurner Filmtage 2026 wie gewohnt stattfinden können, wird im Januar 2026 ein vorübergehender Baustopp eingelegt.
Mögliche Einschränkungen für den Verkehr
Fischergasse und Landhausquai bleiben für den Fahrzeug- und Fussgängerverkehr während der Bauarbeiten weitgehend uneingeschränkt nutzbar. Allerdings kann es zu kurzfristigen Behinderungen kommen. Entsprechende Einschränkungen werden frühzeitig kommuniziert.
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