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Senkung der Zollfreigrenze: Symptombekämpfung und Bürokratiemonster

Per 1. Januar 2025 wird die Zollfreigrenze halbiert: künftig dürfen Privatpersonen pro Tag nur noch Waren unter 150 Franken zollfrei einführen. Dies beschloss das Finanzdepartement unter der Leitung von Bundesrätin Karin Keller-Sutter. Durch diese Einschränkung von Auslandseinkäufen, wird der Markt für Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten nun noch weiter abgeschottet und die Hochpreisinsel Schweiz gestärkt. Zudem entsteht ein unnötiger administrativer Mehraufwand für die Zollbehörden. Der Konsumentenschutz kritisiert diese Massnahme. Er fordert den Detailhandel auf, endlich seine Verantwortung wahrzunehmen und die Preisunterschiede zum grenznahen Ausland zu reduzieren. Nur so kann der Einkaufstourismus wirkungsvoll eingedämmt werden.


Konsumentenschutz

Symbolbild von Ph B / unsplash.com


Sara Stalder, Geschäftsleiterin Konsumentenschutz: «Die Konsumentinnen und Konsumenten machen ihre Einkäufe nicht wegen der teilweisen Zollbefreiung im Ausland, sondern weil identische Produkte dort oft deutlich günstiger sind. Diese Senkung der Zollfreigrenze ist reine Symptombekämpfung. »


«Der Detailhandel soll endlich seine Hausaufgaben machen und die überfälligen Preissenkungen umsetzen. Dies wäre seit zwei Jahren mit den gesetzlichen Fair-Preis-Anpassungen möglich. Stattdessen lässt er über die Politik den Markt für die Konsumentinnen und Konsumenten abschotten, damit er weiterhin die Hochpreisstrategie fahren kann. Dass die Finanzministerin Keller-Sutter diese Haltung des Detailhandels zuungunsten der Bevölkerung unterstützt, ist unverständlich! »

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