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Schlägerei auf der Tanzfläche: Öffentlichkeitsfahndung nach Club-Besuch

In der Nacht vom 12. auf den 13. Oktober 2024 kam es in einem Club in Baden zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung unter mehreren Beteiligten. Insgesamt drei Personen gingen bei dieser Streitigkeit auf einen einzelnen Mann los. Er wurde dabei mehrfach geschlagen und erlitt Verletzungen im Kopfbereich. Zwei der drei beschuldigten Personen konnten bislang noch nicht identifiziert werden. Die Staatsanwaltschaft Baden bezieht daher ab sofort die Öffentlichkeit in die Fahndung ein.


Staatsanwaltschaft Kanton AG

Symbolbild von S. Hofschlaeger / pixelio.de / Bei diesem Bild handelt es sich noch nicht um das angekündigte Fahndungsfoto. Die Fahndungsbilder folgen erst am 27. Januar 2025.
Symbolbild von S. Hofschlaeger / pixelio.de / Bei diesem Bild handelt es sich noch nicht um das angekündigte Fahndungsfoto. Die Fahndungsbilder folgen erst am 27. Januar 2025.

Der Streit ereignete sich in der Nacht vom 12. auf den 13. Oktober 2024 gegen 02:30 Uhr morgens auf der Tanzfläche im Club Nordportal in Baden. Innerhalb weniger Minuten gerieten zwei Männer aneinander. Augenblicke später eilten zwei weitere Personen herbei und schlugen den Geschädigten in den Oberkörper und in sein Gesicht. Durch das darauffolgende Vorgehen erlitt der Geschädigte offene Verletzungen im Gesicht und taumelte zu Boden. Das anschliessend einschreitende Sicherheitspersonal trennte die Kontrahenten und entschärfte die Situation.


Trotz intensiver Ermittlungen konnten zwei der drei Angreifer bislang noch nicht identifiziert werden. Aber, es existieren hervorragende Bilder der Kameras vor Ort.


Zur Identifizierung der beiden Männer ordnete die Staatsanwaltschaft Baden die Öffentlichkeitsfahndung an. Diese läuft wie gewohnt ab: Sollten sich die beiden unbekannten Männer nicht melden, werden am 27. Januar verpixelte Standbilder der gesuchten Personen veröffentlicht. Für den Fall, dass die Täter sich dann immer noch nicht melden, erfolgt die Veröffentlichung von unverpixeltem Bildmaterial. Üblicherweise führt dies in der Schweiz rasch zur Identifizierung der Täterschaft.


Die Täter oder Personen, welche die Täter kennen, haben die Möglichkeit, sich bis zum 26. Januar 2025 mit der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau, Tel.: 062 835 40 93, E-Mail: medien.staatsanwaltschaft@ag.ch in Verbindung zu setzen.

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