Runder Tisch zum Thema der Unterschriftensammlungen
Am 30. Oktober 2024 fand die Auftaktsitzung des Runden Tisches Integrität von Unterschriftensammlungen statt. Bundeskanzler Viktor Rossi hat dazu eingeladen, um gegen mutmassliche Unterschriftenfälschungen und problematische Sammelpraktiken bei eidgenössischen Volksbegehren vorzugehen. Der Runde Tisch soll Qualitätsstandards für Unterschriftensammlungen definieren, die in einem Verhaltenskodex festgehalten werden sollen.
Bundeskanzlei
Symbolbild von Nellie Adamyan / unsplash.com
An der Auftaktsitzung des Runden Tisches Integrität von Unterschriftensammlungen nahmen rund 30 Vertreterinnen und Vertreter von Initiativkomitees, Sammelorganisationen, Parteien, Interessenverbänden und Behörden teil. Die aktuelle Situation rund um die bekannt gewordenen mutmasslichen Unterschriftenfälschungen und problematischen Sammelpraktiken war Gegenstand des ersten Austausches. Zudem wurde das weitere Vorgehen im Rahmen des Runden Tisches vorgestellt und diskutiert. Einberufen wurde der Runde Tisch durch die Bundeskanzlei.
Ziel des Runden Tisches ist die gemeinsame Entwicklung eines Verhaltenskodex, auf den sich Initiativ- und Referendumskomitees, aber auch Sammelorganisationen verpflichten und berufen können. Als Elemente eines solchen Verhaltenskodexes ist etwa an die Rückverfolgbarkeit von Unterschriftenlisten oder an Massnahmen zur Transparenz über die Sammelstrategie bzw. über den Einsatz von bezahlten Sammlerinnen und Sammlern zu denken. Auch die Anstellungsbedingungen von Unterschriftensammlerinnen und -sammlern oder entsprechende Schulungsanforderungen sind denkbar.
Der Runde Tisch ist als Gremium auf operativer Ebene konzipiert und wird in auch im Rahmen von Arbeitsgruppen tagen, um die konkreten Inhalte des Kodexes zu erarbeiten. Als Expertin bzw. als Experte begleiten Prof. Dr. Cesla Amarelle (Rechtsprofessorin an der Universität Neuenburg, ehem. Nationalrätin und Präsidentin der Staatspolitischen Kommission NR, ehem. Staatsrätin des Kantons Waadt) und Dr. Jürg Wichtermann (Partner bei Recht & Governance, ehem. Stadtschreiber der Stadt Bern) die weiteren Arbeiten. Im Frühling 2025 sollen Ergebnisse vorliegen.
Der Runde Tisch ist eine von mehreren Massnahmen, die der Bundeskanzler ergriffen hat, um gegen mutmassliche Unterschriftenfälschungen und problematische Sammelpraktiken vorzugehen. Daneben wurden auch die Kontrollen bei der Auszählung der Unterschriften verstärkt und ein engmaschiges Monitoring der Unterschriftensammel- und Kontrollprozesse befindet sich in der Umsetzung. Überdies steht die Bundeskanzlei auch mit der Wissenschaft in Kontakt, um technische Lösungen zum Schutz der Unterschriftensammlungen vor Missbrauch und Betrug zu prüfen. Weiterhin setzt die Bundeskanzlei auch auf die strafrechtliche Verfolgung, indem sie Verdachtsfälle zur Anzeige bringt (vgl. Medienmitteilung der Bundeskanzlei vom 25.09.2024).
Ziel all dieser Massnahmen ist es, dass die politischen Rechte gewahrt werden, dass möglichst keine Unterschriften für Volksbegehren gefälscht werden und dass möglichst alle gefälschten Unterschriften als solche erkannt werden. Die Unterschriftensammlung ist im Gesetz bewusst niederschwellig ausgestaltet. Um diesen pragmatischen Charakter wahren zu können, ist Missbräuchen entschieden entgegenzutreten.
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