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Olten will 2024 Talentförderklasse starten

Im Januar 2020 hat das Gemeindeparlament der Stadt Olten ein Postulat betr. Talentförderklasse Olten mit 30:4 Stimmen bei einer Enthaltung für erheblich erklärt. Mit dem Postulat wurde der Stadtrat gebeten, mögliche Modelle einer Talentförderklasse auf Stufe Sek I zu prüfen und das Potenzial abzuschätzen. Die Abklärungen zeigen auf, dass es zahlreiche Schülerinnen und Schüler im Sekundarschulalter in der Region Olten mit ausgewiesenen Talenten in den Bereichen Sport, Musik und bildender Kunst gibt, deren besondere Begabungen gefördert werden sollten.


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Symbolbild von Clark Young / unsplash.com


Auf Grundlage der Schulordnung der Stadt Olten hat der Stadtrat die Direktion Bildung und Sport im Juni 2023 beauftragt, die Vorbereitungsarbeiten für die Eröffnung von Talentförderklassen an der Sekundarschule Frohheim in Angriff zu nehmen. Diese haben gezeigt, dass von Seiten der Sportvereine und kulturellen Institutionen aus der Region Olten ein grosses Interesse an der Einführung von Talentförderklassen besteht. Entsprechend sollen per Schuljahr 2024/25 an der Sekundarschule Frohheim einlaufend drei Talentförderklassen eingeführt werden. Das Gemeindeparlament wird an der Budgetsitzung im November über einen entsprechenden Antrag des Stadtrates befinden.


Begabungen intensiv nachgehen

Die Eröffnung von Talentförderklassen in Olten soll vielen Jugendlichen in der Region ermöglichen, ihren sportlichen oder künstlerischen Begabungen intensiv nachzugehen, ohne die schulischen Anforderungen zu vernachlässigen. Indem die Jugendlichen mit einem reduzierten Unterrichtspensum und möglichst nahe an ihrem Wohnort zur Schule und in die Trainings- oder Unterrichtsstunden ihrer sportlichen oder künstlerischen Aktivitäten gehen können, wird die zeitliche Belastung durch Schulwege reduziert und die Flexibilität für die Erfüllung der vielfältigen Aufgaben in Schule und Sport/Kunst erhöht.


Die Stadt Solothurn führt bereits seit dem Schuljahr 2012/13 erfolgreich Talentförderklassen. In der Organisation der schulischen Ausbildung und der Talentförderung besteht eine Arbeitsteilung zwischen den Sekundarschulen und den beteiligten Verbänden und Vereinen aus den Bereichen Sport, Musik und bildende Kunst. Dabei sind die Städte Solothurn und künftig Olten für den Schulbetrieb und die Qualität des Unterrichts verantwortlich und die Verbände sowie Vereine sind in Zusammenarbeit mit der Stiftung Sports Academy Solothurn für die qualifizierte Ausbildung der Talente im jeweiligen Bereich zuständig. Bei widersprüchlichen Interessen hat die schulische Förderung Vorrang.


Auf schulischer Seite übernimmt ein Mitglied der Schulleitung die Funktion des Talentkoordinators bzw. der Talentkoordinatorin. Er oder sie hat die Aufgabe, die verschiedenen Ansprüche von Schule und Talentförderung so aufeinander abzustimmen, dass sowohl die schulische Laufbahn als auch die sportliche oder künstlerische Entwicklung erfolgreich verlaufen. Die Betreuung und Führung der drei geplanten Talentförderklassen erfordert gemäss den Erfahrungen in Solothurn ein Arbeitspensum von 20% für die Talentkoordination. Da die Eröffnung der Talentförderklassen in Olten über drei Schuljahre hinweg gestaffelt erfolgt, wird nicht das volle 20%-Pensum von Beginn an benötigt, sondern kann mit einem 10%-Pensum gestartet werden.

Begabung und Training als Voraussetzungen

Die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers in die Talentförderklasse ist im Wesentlichen an drei Bedingungen geknüpft: Es muss eine Hochbegabung vorliegen, es muss ein wöchentlich hoher Trainingsaufwand geleistet werden und die optimale Begabungsförderung kann nicht mehr mit dem Besuch in einer Regelklasse erreicht werden.


Der Start von Talentförderklassen in Olten soll gestaffelt erfolgen, indem in den kommenden drei Schuljahren 2024-25 bis 2026-27 jeweils eine neue Klasse eröffnet wird. Der Aufbau von insgesamt drei Talentförderklassen erfordert in einem begrenzten Rahmen zusätzliche Ressourcen, die es in Zukunft für das Angebot bereitzustellen gilt. Insgesamt entsteht ein Aufwand von rund 278'981 Franken pro Talentförderklasse oder von durchschnittlich 13'300 Franken pro Schülerin oder Schüler.


Auf der Ertragsseite kann die Stadt Olten je nach Herkunft der Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Beiträgen rechnen. Diese reichen von 7’761 Franken Schülerpauschale des Kantons für Schülerinnen und Schüler aus Olten bis zu 19'900 Franken für auswärtige Schülerinnen und Schüler. Die Erfahrungen der letzten Jahre in der Stadt Solothurn haben gezeigt, dass rund 0 bis 20 % der Schülerinnen und Schüler in den Talentförderklassen aus der Stadt selber stammen und ca. 80 bis 100 % aus einer anderen Solothurner oder ausserkantonalen Gemeinde.


Die Talentförderklassen in Olten sollen erst bei einer Mindestanzahl von 15 Anmeldungen und mit dem Ziel einer Belegung von 20% Oltner/innen und 80% Auswärtige eröffnet werden. Unter diesen Vorgaben ist bei drei Klassen mit 15 SuS mit jährlichen Zusatzkosten in der Höhe von Fr. 49'050.- zu rechnen. Die effektiv anfallenden Kosten können aufgrund der nicht zu planenden Belegung der Talentförderklasse mit Oltnerinnen und Oltnern sowie Auswärtigen nicht exakt vorausgesagt werden. Dieser Umstand ist im Bereich der Bildung aufgrund der diversen Variablen – Anzahl Schüler/innen, Anzahl zu eröffnende Klassen, Übertritte etc. – typisch.

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