Olten: Verlegung der Tennis-Anlagen schafft attraktiven Wohnraum
Der Tennis-Club Olten verfügt heute über insgesamt neun Sand-Tenniscourts, die sich auf die beiden Anlagen Schöngrund (vier Plätze) und Gheid (fünf Plätze) verteilen. Die Anlage Schöngrund befindet sich mitten im Siedlungsgebiet, die Anlage Gheid am westlichen Siedlungsrand von Olten.
Der Standort Gheid ist im Baurecht auf Grundeigentum der Städtischen Betriebe Olten (sbo) der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zugeordnet und mit der Grundwasserschutzzone der Grundwasserpumpwerke Gheid überlagert. Aufgrund der Grundwasserschutzzone haben die sbo dem Tennis-Club angekündigt, dass der Baurechtsvertrag nur noch bis ins Jahr 2031 aufrechterhalten und danach nicht mehr erneuert werde. Deshalb muss der Tennis-Club seine bestehenden Anlagen im Gheid bis zu diesem Zeitpunkt aufheben.
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Grafik: Tennisclub Olten
Der Standort Schöngrund ist der zweigeschossigen Wohnzone zugeordnet. Eine Nutzung als Tennis-Anlage entspricht somit nicht dem gegenwärtigen Zonenzweck. Aus diesem Grund beabsichtigt der Tennis-Club, diesen Standort zu Gunsten einer zweckmässigeren (Wohn-) Nutzung aufzuheben und das Land zu verkaufen. Dies bedingt jedoch eine nachhaltige neue Standortlösung. Der Erlös aus dem Landverkauf soll dem Tennis-Club der Finanzierung des zukünftigen Standorts dienen.
Ein Ersatzstandort bietet sich am Standort Gheid an, in unmittelbarer Nähe zu den bisherigen Anlagen. Er befindet sich auf der Ostseite des Gheidgrabens und liegt teilweise in der Landwirtschaftszone, was eine Einzonung erfordert. Die bisherigen Tennisanlagen im Gheid sollen nach dem Bau der neuen Anlagen zurückgebaut und das betroffene Land in die Landwirtschaftszone rückgezont werden.
Die Stadt Olten unterstützt die vorliegende Teiländerung der Zonenplanung sowie das Vorhaben des Tennis-Clubs aktiv. Damit kann in erster Linie der ehemalige Standort Schöngrund, welcher eine Fläche von 3’729 m2 umfasst, im Sinne einer qualitätsvollen Siedlungsentwicklung nach innen der zonenkonformen Wohnnutzung zugeführt werden. Auf diesem Areal werden voraussichtlich 20 bis 25 Wohnungen entstehen können. Die damit mögliche Realisierung einer attraktiven Bebauung auf einem eingezonten Grundstück an hervorragender Wohnlage entspricht dem übergeordneten raumplanerischen Interesse der Stadt Olten.
Zudem besteht auch ein öffentliches Interesse an einem Fortbestand des Tennis-Clubs. Dieser nimmt im Interesse der Bevölkerung der Stadt Olten auch soziale Aufgaben wahr, indem er ein niederschwelliges Bewegungsangebot bereithält und den Benutzenden eine attraktive Möglichkeit zum Betreiben der Sportart Tennis anbietet sowie die Austragung von sportlichen Wettkämpfen fördert.
Die sbo haben dem Tennis-Club schriftlich bestätigt, dass dem Vorhaben aus Sicht der Wasserversorgung vom Grundsatz her nichts entgegensteht. Zwischen dem Tennis-Club und den betroffenen Grundeigentümerschaften – der Stadt Olten bzw. einer privaten Eigentümerschaft – bestehen bereits entsprechende (Vor-)Verträge betreffend Landerwerb; der Landverkauf wurde zudem vom Parlament der Stadt Olten im Juni 2023 unter Vorbehalt der Umsetzbarkeit des Vorhabens bereits beschlossen.
Das gesamte Planungsdossier für die Teiländerung der Zonenplanung liegt nun für die öffentliche Mitwirkung und die Vorprüfung an den Kanton vor. Für die Mitwirkung werden die Unterlagen vom Mittwoch, 3. April, bis Donnerstag, 2. Mai 2024, im Stadthaus während der offiziellen Öffnungszeiten aufgelegt; sie können zudem unter olten.ch eingesehen werden.
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