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Olten: "Stadtteilverbindung Hammer" kostet rund 2,6 Millionen Franken

Mit dem Projekt Stadtteilverbindung Hammer, das dem Gemeindeparlament der Stadt Olten an der Novembersitzung unterbreitet wird, soll das Stadtzentrum mit dem Bahnhof Hammer und Olten Südwest für den Fuss- und Veloverkehr verbunden und das Entwicklungsgebiet in die Stadt Olten eingebunden werden. Es schafft einen direkten Perronzugang und bildet einen wichtigen Bestandteil der schnellen und sicheren Veloverbindung vom Bornfeld bis zum Hauptbahnhof Olten.


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Stadtteilverbindung Hammer. Visualisierung der Unterführung, rechts Zugang zum Bahnhofplatz, im Zentrum beidseitige Perronanschlüsse mit Tageslicht von oben. Bild zVg. Stadt Olten


Das Projekt ist Erschliessungsvoraussetzung für Olten SüdWest und bringt hohen Nutzen für die Quartierentwicklungen auf beiden Stadtseiten. Das ebenfalls geplante, 100 Mio. Franken kostende Multiprojekt «Substanzerhalt Olten Hammer» der SBB bietet ein einmaliges Zeitfenster für die Umset­zung der Stadtteilverbindung. Da die Entwicklung auf dem Areal Olten Südwest betroffen ist, leistet die Grundeigentümerin einen grossen Anteil an die Investitionskosten. Der Stadtrat beantragt dem Gemeindeparlament den Bruttobaukredit in der Höhe von 24,663 Mio. Franken (+/-20%). Davon müssen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler der Stadt Olten nach Abzug des Beitrags der Grundeigentümerin (16,21 Mio.), von Beiträgen aus dem Agglomerationsprogramm (rund 3 Mio.) und von Seiten der SBB (rund 1,2 Mio.) und bereits bewilligter Kredite (1,6 Mio.) neue Kosten in der Höhe von voraussichtlich CHF 2,653 Mio. übernehmen.


Das Projekt Stadtteilverbindung Hammer umfasst den Bau einer neuen Unterführung mit Unterquerung des Aufnahmegebäudes sowie beidseitig neue Brücken über die Dünnern und Gäustrasse. Nicht Projektbestandteil sind die erforderlichen neuen Bahnzugänge zum Perron und zum Bahnhofvorplatz, diese werden im Drittprojekt «Substanzerhalt Olten Hammer» der SBB realisiert.


Historische Gelegenheit

Die Stadtteilverbindung knüpft an der historischen Monumentalachse, dem Ring zwischen den beiden Bahnhöfen, an. Das Projekt ist Erschliessungsvoraussetzung für die weitere Entwicklung von Olten SüdWest und schafft eine wichtige, niveaufreie Langsamverkehrs­verbindung für die Quartiere Bornfeld, Kleinholz, die Sportanlagen, Schule, zum Naherholungsgebiet Gheid und als Bindeglied zur Velo-SchweizMobil-Route 5. Damit kann ein Schlüsselprojekt als historische Gelegenheit in einem einmaligen Zeitfenster mit geringen Nettokosten realisiert werden.


Die Entwicklung in Olten Südwest gründet auf einem zwischen Stadt, Kanton und Holcim im Jahr 2000 abgeschlossenen Entwicklungsvertrag. Um den niveaufreien Anschluss ans Entwicklungsgebiet zu ermöglichen, wurde die ERO im Perimeter der Stadtteilverbindung unter den Grundwasserspiegel vertieft und damit eine namhafte Vorinvestition getätigt. 2011/12 wurde ein Projektwettbewerb für die Stadtteilverbindung durchgeführt. 2013 wurde das Vorhaben aus finanzpolitischen Gründen sistiert. Mit Genehmigung des Budgets 2020 wurde die Wiederaufnahme in Abstimmung mit der Überarbeitung des Gestaltungsplans «Olten Südwest» freigegeben.

Im Zuge der Neuinitialisierung haben die SBB ihr Vorhaben für die Sanierung der Gleis- und Publikumsanlagen am Bahnhof Hammer priorisiert, um die Synergien mit dem Projekt Stadtteilverbindung Hammer zu nutzen und weil der Substanzerhalt als sehr dringlich erkannt wurde. Zur Bewältigung der Schnittstellen und mit dem Ziel der Kostenoptimierung wurde ab Frühjahr 2021 ein vertieftes Variantenstudium durchgeführt, welches zum nun vorliegenden, mit der SBB und dem Bundesamt für Verkehr (BAV) konsolidierten Vorprojekt verdichtet wurde.


Auf dem Areal Olten Südwest wurde im Jahr 2014 ein erstes Baufeld auf Basis der rechtsgültigen Nutzungsplanung realisiert. Die Überbauung mit 420 Wohnungen weist seit Beginn einen erhöhten Leerstand auf. Um die Siedlungsqualität zu steigern, wird seit 2016 eine Überarbeitung der Planungsinstrumente angestrebt. Parallel zu den Planungsinstrumenten wurde mit der Grundeigentümerin eine Entwicklungsvereinbarung erarbeitet. Diese enthält diverse dem öffentlichen Interesse dienende Zugeständnisse der Grundeigentümerin an die Stadt. Zudem wird darin festgelegt, dass der aus dem Umzonung der rückwärtigen Industriezone resultierende Planungsmehrwert 16.21 Mio. Franken beträgt und dieser Betrag vorab, das heisst vor Fälligkeit, für die Finanzierung der Stadtteilverbindung Hammer verwendet wird.


Grundeigentümerin trägt 16,21 Mio. Franken bei

Im August 2022 hob das Verwaltungsgericht indessen den Regierungsratsbeschluss zu den neuen Planungsinstrumenten Olten SüdWest auf, womit die Entwicklungsvereinbarung nicht in Kraft treten konnte. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts erhob die Stadt Beschwerde beim Bundesgericht. Bis zum ausstehenden Urteil des Bundesgerichtes bleibt die Entwicklungsvereinbarung und somit die Verwendung von Mitteln aus dem Planungsausgleich für die Umzonung in Frage gestellt. Um die Finanzierungslücke zu schliessen, konnte aber mit der Grundeigentümerin eine neue Vereinbarung unterzeichnet werden. Darin verpflichtet sie sich zur Leistung des ursprünglich vereinbarten Beitrags im Umfang von 16.21 Mio. Franken, unabhängig vom Ausgang des Bundesgerichtsverfahrens. Der Beitrag wird, wie in der Entwicklungsvereinbarung vorgesehen, an allfällige spätere, einen Planungsmehrwert auslösende Umzonungen auf dem Areal Olten SüdWest angerechnet.


Die Koordination mit dem Multiprojekt bringt grosse Synergien auf den Ebenen Planung, Bautechnik, Bewilligungsverfahren, Bauvorgänge und -logistik sowie Kosten. Sollte der Baukredit für die Stadtteilverbindung Hammer nicht zustande kommen, wird die SBB keine Vorleistungen für eine Stadtteilverbindung umsetzen. In diesem Fall würde die SBB die Sanierung des Perrons und einen Ersatz der Rondelle durch eine Rampe umsetzen. Die 1992 erstellte Personenunterführung und die Perronzugänge würden nicht ausgebaut. Einen direkten Bahnanschluss ins Entwicklungs­gebiet müsste die SBB nach den heutigen Regeln erst 2092, im hundert­jährigen Erneue­rungszyklus der Unterführung, erstellen. Somit würde die Erstellung der Stadtteilverbindung auf unabsehbare Zeit verunmöglicht.


Baustart im April 2026

Der Zeitplan für die Stadtteilverbindung ist mit dem Multisubstanzerhaltungsprojekt der SBB koordiniert. Die schrittweise Realisierung der Stadtteilverbindung nimmt drei Jahre in Anspruch. Der für 30. April 2026 geplante Baustart ist in der Planungszentrale SBB angemeldet und reserviert.


Das Gestaltungskonzept wurde aus den funktionalen Anforderungen, welche für die künftigen Velofahrer und Fussgänger wichtig sind, entwickelt. Das Normalprofil der Stadtteilverbindung misst 8.50 m Breite und 3.00 m lichte Höhe. Im Kreuzungsbereich mit den Perronzugängen wird eine 10.50 m breite Halle aufgespannt. Die Fuss- und Radwege werden durchgängig baulich getrennt. Um ein möglichst gutes Sicherheits- und Orientierungsgefühl in der Unterführung zu erhalten, ist die Linienführung so geplant, dass die Passanten bei der Einfahrt bzw. beim Zugang bereits den gegenüberliegenden Ausgang erblicken.

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