Olten: Auflage des neuen Gestaltungsplans Ziegelfeldstrasse / Bleichmattstrasse
Vom Dienstag, 12. November, bis Mittwoch, 11. Dezember, findet im Oltner Stadthaus die öffentliche Planauflage für den Teilzonen- und Gestaltungsplan Ziegelfeldstrasse / Bleichmattstrasse statt. Dem vorliegenden Teilzonen- und Gestaltungsplan ging ein erster Planungsprozess des Gebietes voraus, welcher im Jahre 2017 begonnen hatte. Dieses Planwerk wurde vom Regierungsrat zwar im April 2020 genehmigt. Gegen diesen Beschluss wurde jedoch eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn eingereicht.
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Richtprojekt Gestaltungsplan Ziegelfeldstrasse - Bleichmattstrasse, Olten, von Frei Architekten AG (zVg.)
Das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn hat im Januar 2022 den Beschluss des Regierungsrates aufgehoben. Im Entscheid wurde festgehalten, dass das geplante Volumen die Kirche wie auch die weiteren Schutzobjekte (Notkirche, heute Pfarreisaal sowie Bleichmattstrasse 4) übermässig beeinträchtigen würden. Weiter bestätigte jedoch das Gericht, dass das ehemalige Pfarrhaus an der Ringstrasse 34 abgebrochen werden könne. Da das Urteil nicht mit einer Beschwerde an das Bundesgericht weitergezogen wurde, ist es in Rechtskraft erwachsen.
Im Rahmen der gesamten Neubearbeitung des Planungsgebietes wurde entschieden, dass das Grundstück der römisch-katholischen Kirche St. Martin nicht mehr Bestandteil des Planungsperimeters ist. Somit entfällt auch die Fragestellung, ob das ursprüngliche Pfarrhaus abgebrochen werden kann. Das gesamte Planwerk wurde aufgrund der Erkenntnisse des Verwaltungsgerichturteils neu überarbeitet. Im November 2022 hat der Stadtrat das Dossier «Teilzonenplan und Gestaltungsplan Ziegelfeldstrasse/Bleichmattstrasse» zur öffentlichen Mitwirkung und kantonalen Vorprüfung freigegeben. Die öffentliche Mitwirkung wie auch die kantonalen Vorprüfungen sind erfolgt. Die Planungsinstrumente wurden – soweit erforderlich – entsprechend überarbeitet. Das Dossier liegt nun zur öffentlichen Auflage bereit.
Dienstleistungs- und Wohnflächen
Die früher am Standort stehenden vier eingeschossigen Doppeleinfamilienhäuser sowie das Gebäude Bleichmattstrasse 3 wurden 2023 abgebrochen. Die betroffenen Grundstücke sind somit gegenwärtig unbebaut. Entlang der Ziegelfeldstrasse ist ein sechsgeschossiger Baukörper geplant, welcher die räumliche Fortsetzung der Strassenbebauung entlang dieser Kantonsstrasse bildet. Dieser wirkt mitunter auch als Abgrenzung zur stark befahrenen Ziegelfeldstrasse. Die geplante Geschossigkeit erfordert die Umzonung von der Kernrand- in die Kernzone. Aus diesem Baukörper wachsen drei kammartige und dreigeschossige und mit einem zusätzlichen Attikageschoss versehene Volumen gegen Süden. Diese nehmen – insbesondere mit ihrer gestaffelten Bauweise – Rücksicht gegenüber dem historischen Kirchenbezirk.
Das Erdgeschoss entlang der Ziegelfeldstrasse ist für publikumsorientierte Dienstleistungsnutzungen vorgesehen. Die Kammbauten sowie die Obergeschosse des Längsbaus nehmen Wohnungen von unterschiedlicher Grösse auf. Insgesamt werden 533 Quadratmeter Dienstleistungsnutzungsflächen sowie 52 Wohnungen angeboten. Das Untergeschoss bietet in Abstimmung mit dem Mobilitätskonzept maximal 51 Motorfahrzeugen und sechs Mofas bzw. Motorfahrrädern Platz. Die Einfahrt erfolgt über die Bleichmattstrasse; die Ausfahrt über die Grundstrasse. Die Tiefgarage ist derart konzipiert, dass sie im südlichen und westlichen Bereich zurückversetzt ist, damit in diesem Bereich Hochstammbäume gesetzt werden können. Zudem werden im Unter- und Erdgeschoss insgesamt 160 Veloabstellplätze sowie zusätzliche Flächen für Kinderwagen und Ähnliches angeboten.
Hohe Aufenthaltsqualität des Hofbereichs
Der Umgebungsplan zeigt eine organische Gestaltung des Hofbereichs auf, der mit Pergolen, Sitzbereichen wie auch der geplanten Bepflanzung eine hohe Aufenthaltsqualität aufweist. Zudem wird damit ein gestalterisch wie auch räumliches Gegenüber zum historischen Kirchenbezirk geschaffen. Entlang der Ziegelfeldstrasse säumt eine Baumreihe, welche das bereits bestehende Gestaltungs- und Freiraumkonzept übernimmt, den Strassenbaukörper.
Die Baukommission hat das Planungsvorhaben in mehreren Sitzungen beurteilt. Aufgrund der Nähe zu den historischen Bauten wie auch der Begebenheit, dass sich der Perimeter in einem ISOS-Gebiet mit dem Erhaltungsziel des Strukturerhalts befindet, wurde das Vorhaben in mehreren Sitzungen mit dem kantonalen Denkmalpfleger wie auch dem Amt für Raumplanung besprochen. Aufgrund der beiden Vorprüfungsberichte des Amtes für Raumplanung wie auch der Mitwirkungseingaben der Grünen Region Olten und einer Privatperson wurden die Planungsinstrumente entsprechend überarbeitet.
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