Kanton Solothurn: Anpassung der Quarantänereglung an neue Empfehlungen
Im Kanton Solothurn werden die Quarantäneregeln an die neuen Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit angepasst. Dies führt gegenüber der heutigen Praxis teilweise zu Erleichterungen, aber auch zu Verschärfungen. Personen, deren Impfung oder Genesung länger als vier Monate zurückliegt, sind neu nicht mehr von der Quarantäne befreit.
Neue Quarantäneregeln im Kanton Solothurn. Symbolbild von vperemencom / pixabay.com
Im Kanton Solothurn gelten bisher – im Gegensatz zu anderen Kantonen – keine verschärften Quarantäneregeln. So sind geimpfte oder genesene Personen von der Quarantäne befreit. Zudem beträgt die Quarantäne nur sieben Tage, wenn nach sieben Tagen mit einem Covid-Test belegt wird, dass man negativ ist.
Das Bundesamt für Gesundheit hat am 30. Dezember 2021 neue Empfehlungen zu den Quarantänemassnahmen verabschiedet. Im Kanton Solothurn werden diese Empfehlungen ab Montag, 10. Januar umgesetzt. Dies führt gegenüber der heutigen Praxis zu Erleichterungen, indem der Kreis auf diejenigen Personen beschränkt wird, die mit einer positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Person im selben Haushalt leben. Gleichzeitig führt dies zu Verschärfungen, weil neu auch Personen, deren Impfung oder Genesung länger als vier Monate zurückliegt, in Quarantäne müssen.
Neu braucht es keinen negativen Test mehr, um die Quarantäne nach sieben Tagen zu beenden. Um sicher zu gehen, dass die Personen nach Abschluss der Quarantäne nicht mehr ansteckend sind, wird jedoch dringend empfohlen, nach sieben Tagen einen PCR- oder Antigen-Test zu machen. Für diese Tests stehen genügend Testkapazitäten zur Verfügung. Zudem sind diese Tests kostenlos.
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