Kanton Aargau: Tuner, Poser und Schnellfahrer beschäftigten die Polizei
Poser, Tuner und Schnellfahrer sowie unerlaubte Autotreffen beschäftigten die Polizei auch das vergangene Osterwochenende. So wurden mehrere Verkehrsteilnehmer mit überhöhter Geschwindigkeit gemessen. Acht Fahrzeuge wurden wegen illegalen Abänderungen vorerst sichergestellt.
Originalfoto der Kapo AG
Eine erste Kontrolle fand am Freitag, 2. April 2021, in Mandach statt. Die Kantonspolizei Aargau setzte ihr Lasermessgerät ausserhalb von Mandach ein. Anstatt sich an die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h zu halten, konnte ein 45-jähriger Schweizer mit seinem Motorrad mit einer Geschwindigkeit von 136 km/h gemessen werden. Der Lenker wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht. Den Führerausweis musste er auf der Stelle abgeben.
Die Regionalpolizei Lenzburg führte zudem am Karfreitag in Hallwil und Lenzburg (im Innerortsbereich) eine Geschwindigkeitskontrolle mit ihrem Lasermessgerät durch. Dabei konnten vier Verkehrsteilnehmer mit einer Geschwindigkeit zwischen 69 km/h und 75 km/h gemessen werden. Alle Lenker wurden vor Ort zur Anzeige gebracht. Ein 31-jähriger Italiener wurde sogar mit einer Geschwindigkeit von 102km/h, anstelle der erlaubten 50km/h, gemessen. Dieser Lenker wurde ebenfalls an Ort und Stelle zur Anzeige gebracht und musste seinen Führerausweis umgehend abgeben.
Im Verlauf des späten Freitagnachmittags und -abends musste die Mobile Polizei mehrfach wegen unerlaubten Autotreffen ausrücken. Auch wenn die kontrollierten Autolenker mehrheitlich weiterfahren durften, mussten vier Autos sichergestellt werden, da diese nicht vorschriftsgemäss in Verkehr gebracht wurden. So wurden unter anderem zwei Mercedes C63S AMG, ein Seat Leon Cupra sowie ein VW Golf VI 2.0 GTI sichergestellt. Deren Lenker werden allesamt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.
Am Samstag, 3. April 2021, wurde das Lasermessgerät in Oberhof an der Benkenstrasse eingesetzt. Dabei konnte ein 67-jähriger Schweizer gemessen werden, welcher mit einem VW Polo mit einer Geschwindigkeit von 111 km/h unterwegs war. Der Lenker wurde vor Ort zur Anzeige gebracht und durfte weiterfahren. Er muss jedoch mit einem nachträglichen Führerausweisentzug rechnen.
Am Sonntag, 4. April 2021, wurde in Vordemwald und auf der Staffelegg das Lasermessgerät eingesetzt. Dabei konnten drei Verkehrsteilnehmer mit einer Geschwindigkeit zwischen 122 km/h und 141 km/h gemessen werden. Auf den gemessenen Strassenabschnitten wäre eine maximale Geschwindigkeit von 80 km/h erlaubt gewesen. Die drei Verkehrsteilnehmer wurden allesamt auf der Stelle bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht und mussten ihren Führerschein abgeben. Weiter konnten drei Verkehrsteilnehmer mit einer Geschwindigkeit von je 117 km/h gemessen werden. Diese wurden ebenfalls zur Anzeige gebracht. Sie durften vorerst weiterfahren, müssen jedoch mit einem späteren Führerausweisentzug rechnen.
Weiter wurde am Sonntag ein BMW 323ci sichergestellt, welcher mehrere Abänderungen vorwies, welche nicht geprüft und nicht eingetragen waren. Ein Audi RS6 wurde zudem sichergestellt, da dieser mutmasslich eine unerlaubte Leistungssteigerung verbaut hatte.
Die Lärmklagen blieben nicht aus, so wurde durch die Regionalpolizei Zofingen am Sonntag in Strengelbach ein VW Golf R5 zur Kontrolle angehalten. Dabei konnten ebenfalls unerlaubte Abänderungen festgestellt werden. Auch dieses Fahrzeug wurde sichergestellt. Gleich erging es einem Mercedes C63S AMG, welcher in der Nacht auf Montag, 5. April 2021, einer Patrouille der Mobilen Polizei auf der Autobahn auffiel. Auch dieses Auto wies mehrere unerlaubte Abänderungen auf, sodass das Fahrzeug sichergestellt wurde.
Zudem wurde am Ostermontag, 5. April 2021, erneut auf der Benkenstrasse in Oberhof eine Geschwindigkeitskontrolle vorgenommen. Dabei konnte ein 18-jähriger Motorradlenker mit einer Geschwindigkeit von 131 km/h gemessen werden. Er wurde auf der Stelle bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht und musste seinen Führerausweis zu Handen der Entzugsbehörde abgeben.
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