Kanton Aargau startet Covid-19-Impfkampagne am 5. Januar 2021
In den Impfzentren des Kantonsspitals Aarau (KSA) und des Kantonsspitals Baden (KSB) werden ab dem 5. Januar 2021 besonders gefährdete Personen und über 75-Jährige gegen das Coronavirus geimpft. Anmeldungen sind ab dem 4. Januar 2021 möglich. Gleichzeitig starten mobile Einheiten in den Heimen und mit Hausbesuchen bei nicht transportfähigen Risikopatienten mit dem Impfen.
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Der Start der Impfkampagne erfolgt am 5. Januar 2021 in den Impfzentren des Kantonsspitals Aarau und des Kantonsspitals Baden sowie durch mobile Einheiten. Diese versorgen Heime und besonders gefährdete Personen zu Hause, die nicht transportfähig sind. Dem Kanton Aargau stehen dazu in einer ersten Tranche rund 8'000 Impfdosen zur Verfügung.
Besonders gefährdete Personen sowie alle über 75-Jährigen sind zur Anmeldung berechtigt und können sich ab dem 4. Januar 2021 auf den Webseiten des Kantonsspitals Aarau (www.ksa.ch, des Kantonsspitals Baden (www.ksb.ch) und des Kantons Aargau (www.ag.ch/coronavirus-impfung) für eine Impfung anmelden.
Gesundheitsdirektor appelliert an Solidarität
Projektleiter Andreas Obrecht bittet um Geduld, denn "einerseits ist der in der ersten Phase verfügbare Impfstoff rationiert und andererseits gilt es. auch nach einer Impfung die Hygieneregeln sowie Quarantänemassnahmen zu befolgen."
"Die Impfung soll die Anzahl schwerer Covid-19-Erkrankungen vermindern und damit insbesondere auch die Intensivstationen der Spitäler entlasten, die seit Wochen und Monaten hochprofessionell für die Aargauer Bevölkerung sorgen", betont Barbara Hürlimann, Leiterin der Abteilung Gesundheit im Departement für Gesundheit und Soziales. Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati appelliert denn auch an die Solidarität: "Mit der Impfung können die Aargauerinnen und Aargauer einen wichtigen Beitrag leisten, um das Gesundheitspersonal, die Spitäler und die Heime zu entlasten."
Ausweitung der Impfung auf gesamte Bevökerung
Die Covid-19-Impfkampagne im Kanton Aargau wird nach den Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit (BAG) durchgeführt. In einer ersten Phase werden besonders gefährdete Personen mit Vorerkrankungen, über 75-Jährige und das exponierte Gesundheitspersonal (Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegefachpersonen in Spitälern und Heimen) geimpft. Sobald mehr Impfdosen lieferbar sind, wird der Kreis der zugelassenen Personen und der Impfmöglichkeiten sukzessive vergrössert.
Akutspitäler, Hausärzte und Apotheken werden ebenfalls impfen
Auch weitere Spitäler in den Regionen, Hausärzte und voraussichtlich Apotheken werden Covid-19-Impfungen verabreichen (bei den Apotheken ist eine Verordnungsänderung nötig). Die Impfung gegen Covid-19 ist für die Bevölkerung freiwillig und kostenlos. Die Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln gelten auch nach einer Impfung.
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