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Kanton Aargau schafft zusätzliche Plätze für Ukraine-Flüchtlinge

Autorenbild: Kanton AargauKanton Aargau

Die Zahl der Ukrainerinnen und Ukrainer, die auf der Flucht vor dem Krieg Schutz in der Schweiz suchen, dürfte in den kommenden Tagen und Wochen stark ansteigen. Das Staatssekretariat für Migration SEM wird auch dem Kanton Aargau Flüchtlinge zuweisen. Es zeichnet sich ab, dass die bestehenden kantonalen Unterkünfte rasch gefüllt sein könnten.


DGS

Der Kanton Aargau verzeichnet eine grosse Solidarität der Bevölkerung, die sich in zahlreichen Unterstützungsangeboten ausdrückt. Von hohem Interesse sind aktuell grössere Unterkünfte wie zum Beispiel Hotels oder Mehrfamilienhäuser, die für eine Zwischennutzung zur Verfügung stehen, damit auch bei steigenden Zuweisungszahlen rasch ein Unterkunftsplatz zur Verfügung steht.


Aktuell können für Zuweisungen von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingswesen durch das SEM rund 400 Plätze in kantonalen Unterkünften belegt oder durch Verdichtung der aktuellen Belegung geschaffen werden. Man muss davon ausgehen, dass diese Plätze rasch belegt sein werden. Bei einer Flüchtlingszahl von schweizweit rund 1'000 Ukrainerinnen und Ukrainer pro Woche – wovon ein Szenario des SEM ausgeht – müsste der Kanton Aargau etwa mit 100 aufzunehmenden Personen pro Woche rechnen. Es sind auch deutlich mehr Zuweisungen möglich, weshalb die Planung laufend auf die effektiven Zahlen ausgerichtet wird.


Der Kantonale Sozialdienst (KSD) prüft zurzeit privat oder seitens Gemeinden angebotene Unterkünfte. So wird er den von der Gemeinde Frick angebotenen A3-Werkhof sowie weitere Unterkünfte in Betrieb nehmen. Auch die kantonale Asylunterkunft in Neuenhof kann in Absprache mit dem Vermieter länger genutzt werden, was zusätzliche Plätze schafft.


Gesucht sind weiterhin vor allem grössere Unterkünfte, die rasch für eine Zwischennutzung verfügbar sind. Dafür kommen leerstehende Hotels und Mehrfamilienhäuser oder ähnliche Gebäude infrage. Entsprechende Meldungen können an ukraine@ag.ch gemacht werden. In Zusammenarbeit mit den Gemeinden werden auch die Kapazitäten in den kommunalen Strukturen ausgelotet. Bei hohem Flüchtlingsaufkommen könnte auch die unterirdische Unterbringung erforderlich werden. Wenn immer möglich sollen die Personen aber überirdisch untergebracht werden.


Aktuelle Informationen und hilfreiche Links finden Interessierte auch auf der kantonalen Webseite unter www.ag.ch/ukraine


Anlaufstellen für Geflüchtete

Der Kantonale Sozialdienst empfiehlt Flüchtlingen eine Registrierung in einem Bundesasylzentrum (BAZ) – aktuell ist aber wegen der hohen Belastung mit Wartezeiten zu rechen. Es gibt sechs Bundesasylzentren mit Verfahrensfunktion, in denen bei Bedarf auch Asyl beantragt werden kann. Wenn Sie ein Asylgesuch stellen möchten, können Geflüchtete nach der Registrierung des Asylgesuchs entweder ebenfalls bei Privatpersonen, beispielsweise bei Verwandten oder Bekannten, oder in einem Bundesasylzentrum der Schweiz untergebracht werden. Ukrainische Staatsangehörige dürfen in die Schweiz einreisen und sind für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen von der Visumspflicht befreit. Das SEM beabsichtigt, Geflüchteten auch nach Ablauf der 90 Tage einen sicheren Aufenthalt in der Schweiz zu ermöglichen.


Koordination der Massnahmen im Asyl- und Flüchtlingswesen

Die Vertreter des Kantons befinden sich im Austausch mit dem SEM und sorgen dafür, dass die Informationen auch an die Gemeinden gehen. Ein weiteres Informationsschreiben an die Gemeinden ist für Anfang nächste Woche angekündigt. Bereits haben auch zwei Sitzungen des Koordinationsorgans Kanton–Gemeinden im Asyl- und Flüchtlingswesen (KOAF) stattgefunden. Zur Koordination der Massnahmen innerhalb der Verwaltung hat der KSD unter Einbezug der betroffenen Departemente einen Ukraine-Stab unter der Leitung von Pia Maria Brugger Kalfidis, Co-Leiterin KSD, gebildet.


Konsultation des Bundes zum Schutzstatus S

Der Regierungsrat des Kantons Aargau spricht sich in der Konsultation des Bundes für den Schutzstatus S aus. Dieser gewährt ausländischen Personen, die von Krieg, Bürgerkrieg oder Situationen allgemeiner Gewalt schwer gefährdet sind, rasch und unbürokratisch temporären Schutz. Der Konflikt in der Ukraine entspricht genau den im Asylgesetz (AsylG) definierten Kriterien für eine vorübergehende Schutzgewährung.


Vorgesehen ist, dass das Staatssekretariat für Migration gestützt auf das Asylgesetz in einem vereinfachten Verfahren entscheiden wird, wem vorübergehend Schutz gewährt wird. Der Regierungsrat erachtet es als wichtig, dass die Zuständigkeiten auch in ausserordentlichen Situationen gleichbleiben wie in den standardisierten Asylverfahren.


Da der Schutzstatus S erstmals zur Anwendung gelangt und entsprechende Erfahrungen fehlen, ist es wichtig, dass die Einzelheiten der Organisation und des strukturierten Ablaufs kurzfristig in den gemeinsamen Gremien zwischen Bund und Kantonen geklärt werden.


Integrationsleistung und Verzicht auf Wartefrist für Erwerbstätigkeit erwünscht

Der Status S sieht keine Integrationsleistungen vor, da man von einer baldigen Rückkehr der Geflüchteten ausgeht. Da zurzeit im Fall der Ukraine keine Aussage zum Zeitpunkt der Rückkehr gemacht werden kann und der Bundesrat Rahmenbedingungen für eine baldige Erwerbsaufnahme schaffen will, beantragt der Regierungsrat, die Ausrichtung einer Integrationspauschale für die geflüchteten Menschen aus der Ukraine ab Ankunft zu prüfen.


Um die finanzielle Unabhängigkeit der betroffenen Personen zu unterstützten, beabsichtigt der Bundesrat, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit möglichst zu vereinfachen. Der Regierungsrat unterstützt den Vorschlag, gänzlich auf eine Wartefrist zu verzichten und beantragt zudem, ein Meldeverfahren statt ein Bewilligungsverfahren durch den Arbeitgeber zu etablieren. Ein solches kommt heute bereits bei vorläufig aufgenommenen Personen (Status F) zur Anwendung. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass damit die Chancen auf eine Erwerbstätigkeit deutlich verbessert werden.


Koordination Freiwilligenarbeit

Zahlreiche engagierte Privatpersonen und Helferkreise organisieren Freiwilligenarbeit im Flüchtlingswesen. Um diese zu koordinieren und die Bedürfnisse abzustimmen, sind sieben regionale Koordinationsstellen aufgebaut worden. Die Koordinationsstellen sind Ansprechstelle für Freiwillige und Betreuende in den Unterkünften und Gemeinden. Dabei vermitteln sie Einsätze, unterstützen bei der Umsetzung von Projekten und geben Auskunft bei Fragen und Problemen. Diese bewährten Strukturen sollen in den kommenden Wochen und Monaten genutzt werden. Interessierte finden die Kontaktangaben zu den regionalen Koordinationsstellen auf der Webseite des Kantons Aargau.


InfoLine unterstützt Glückskette – KKE transportiert Hilfslieferung

Die InfoLine des Kantonalen Führungsstabs unterstützte gestern Mittwoch den Solidaritätstag der Glückskette. Sieben Mitarbeitende beantworteten von 18 bis 23 Uhr 127 Spendenanrufe aus dem Einsatzraum im Polizeikommando in Aarau. Die InfoLine ist eine Milizorganisation innerhalb der kantonalen Verwaltung. Sie kann bei Ereignissen kurzfristig eine Hotline, zum Beispiel für Angehörige, betreiben.


Sechs Freiwillige des Kantonalen Katastrophen Einsatzelements (KKE) werden zwei Lastwagen aus dem Bestand des KKE zur Unterstützung der Organisation "Volunteers for Humanity" mit Sitz in Unterentfelden Hilfsgüter an die rumänisch-ukrainische Grenze transportieren. Der Hilfsgütertransport startet am Montag um 8 Uhr ab dem Zeughaus in Aarau und führt über Wien in die rumänische Stadt Zalau. Die Hilfsgüter werden dort dem Schweizerischen Roten Kreuz übergeben. Insgesamt werden zirka 40 Paletten Material transportiert, unter anderem Hygieneartikel, Notbetten, medizinisches Material und Decken. Damit leistet das DGS einen Beitrag zur Unterstützung der Flüchtlinge. Die Freiwilligen werden am Donnerstag zurückerwartet.


Foto: Christian Packenius / pixabay.com

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