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Kanton Aargau eröffnet zusätzliche Unterkünfte für Geflüchtete

Der Kantonale Sozialdienst Aargau nimmt weitere Unterkünfte in Betrieb. Dazu gehören der ehemalige Werkhof in Frick mit 120 bis 150 Plätzen, drei Mehrfamilienhäuser in Neuenhof mit 90 bis 100 Plätzen sowie das Jägerstübli in Brugg mit rund 30 Plätzen. Die Gemeinden haben dem Kanton bisher rund 450 verfügbare Plätze gemeldet.

Symbolbild von Simone Hainz / pixelio.de


Voraussichtlich ab 11. April 2022 wird der ehemalige Werkhof in Frick mit 120 bis 150 Plätzen bezogen. Der Kantonale Sozialdienst (KSD) wird im laufenden Betrieb ein Baugesuch für die nötigen baulichen Anpassungen einreichen.


Der KSD wird weiter die Unterkünfte in Neuenhof und in Brugg ab 18. April 2022 in Betrieb nehmen. Sowohl die Mehrfamilienhäuser an der Stockerstrasse in Neuenhof wie auch das Jägerstübli in Brugg werden mindestens bis Ende Jahr genutzt. Die Mietverträge konnten abgeschlossen und die Einrichtung vorgenommen werden. Die beiden Unterkünfte werden vom KSD direkt betreut.


Durch die zusätzlichen Unterkünfte können die kantonalen Kapazitäten um 240 bis 280 Plätze ausgebaut werden. Seit dem 14. März 2022 hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) dem Kanton Aargau durchschnittlich rund 50 Personen pro Tag zugewiesen.


Gemeinden bauen Unterbringungskapazitäten aus

Aufgrund der aktuellen Lage und der weiterhin hohen Zuweisungen von Schutzsuchenden ist es unabdingbar, dass die Gemeinden zusätzliche Unterkunftskapazitäten schaffen. Die Gemeinden sind denn auch mit Hochdruck daran, mögliche Objekte zu prüfen und vorzubereiten. Der KSD hat die Gemeinden gebeten, ihre Reserveplätze zu melden. Bis heute haben die Gemeinden zirka 450 Plätze gemeldet.


Private Unterbringung

Das Staatssekretariat für Migration SEM erwartet weiterhin pro Tag rund 1'000 Neuregistrierungen von geflüchteten Personen aus der Ukraine. Entsprechend werden im Aargau in den nächsten Wochen zwischen 60 bis 100 Plätze pro Tag benötigt. Damit ist klar, dass es trotz grosser Anstrengungen von Kanton und Gemeinden auch das private Engagement zur Unterbringung der Geflüchteten braucht. Dieses sollte aber gut überlegt und geplant erfolgen.


Private, die Geflüchtete aufnehmen wollen, sollten sich auf mindestens drei Monate einstellen. Der Kanton Aargau hat ein Merkblatt zur Unterbringung von Personen aus der Ukraine bei Privatpersonen (PDF, 4 Seiten, 232 KB) auf der Webseite aufgeschaltet. Im Infobrief Asyl- und Flüchtlingswesen informiert er, wie bei einer Umplatzierung vorgegangen werden muss. Eine direkte Übernahme von Personen, die privat untergebracht sind, durch den Kanton ist nicht möglich. Die kantonalen Unterkünfte werden ausschliesslich für die Platzierung von geflüchteten Personen eingesetzt, die das SEM dem Kantonalen Sozialdienst direkt zur Unterbringung zuweist.

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