Jammern wegen 13. AHV-Rente, aber 5 Milliarden für die Ukraine - das muss Bundesrat erklären
Vor wenigen Wochen noch jammerten der Bundesrat und das Parlament wegen den Kosten, welche die vom Volk angenommene 13. AHV-Rente verursachen wird. Heute beschloss der Bundesrat, den Wiederaufbau in der Ukraine bis 2036 mit 5 Milliarden Franken zu unterstützen. Die Ukraine unterstützen ist okay, aber was soll im Gegenzug das Gejammer von Bundesrat und Parlament wegen der Finanzierung der 13. AHV-Rente? Es ist wichtig, dass der Bundesrat seine Ukraine-Pläne sehr gut erklärt.
EDA
Symbolbild von Jade Koroliuk / unsplash.com
Seit Beginn des Kriegs in der Ukraine im Februar 2022 setzt sich der Bund für die humanitären Bedürfnisse der Bevölkerung, die wirtschaftliche Entwicklung und den längerfristigen Wiederaufbau des Landes ein. Diese Unterstützung baut auf der bestehenden Zusammenarbeit mit der Ukraine auf und soll in den nächsten zwölf Jahren intensiviert werden, wie der Bundesrat an seiner Sitzung vom 10. April 2024 entschieden hat.
Er sieht vor, hierfür bis 2036 insgesamt 5 Milliarden Franken aufzuwenden. In einem ersten Schritt sollen bis 2028 rund 1,5 Milliarden Franken aus dem Budget der Internationalen Zusammenarbeit (IZA) beantragt werden. Mit dem Betrag setzt die Schweiz ein starkes Zeichen der Solidarität mit den vom Krieg in der Ukraine betroffenen Menschen und trägt zu mehr Stabilität auf dem europäischen Kontinent bei.
Auf 486 Milliarden US-Dollar (rund 440 Milliarden Franken) werden die Mittel geschätzt, die für den Wiederaufbau in der Ukraine benötigt werden. Den Betrag hat die Weltbank in einer von der Schweiz mitfinanzierten Analyse der Schäden und des Bedarfs berechnet. Der Bund unterstützt bereits jetzt Projekte in der Ukraine, um dort zerstörte zivile Infrastruktur im Energie-, Strassen- und Gesundheitsbereich wieder instand zu stellen. Zudem hat die Schweiz gemeinsam mit der Ukraine im Juli 2022 an der Ukraine Recovery Conference in Lugano den politischen Wiederaufbauprozess auf breiter Ebene lanciert: 59 Delegationen von Staaten und internationalen Organisationen haben sich dort auf die Prinzipien von Lugano verständigt und die Eckpunkte des politischen Wiederaufbauprozesses gesetzt.
Für diese und weitere Massnahmen zugunsten der vom Krieg in der Ukraine betroffenen Menschen hat der Bund bislang rund 3 Milliarden Franken aufgewendet. Davon stammen rund 425 Millionen Franken aus dem Budget der IZA, etwa 2,5 Milliarden Franken hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) für die Aufnahme und Unterstützung von Personen mit Schutzstatus S in der Schweiz eingesetzt.
Mit den bisherigen und den geplanten Massnahmen vor Ort trägt der Bund auch zur Stabilität in Europa und zur Minderung von Migrationsströmen bei und stärkt indirekt auch die Sicherheit, den Wohlstand und die Unabhängigkeit der Schweiz.
In den kommenden zwölf Jahren will der Bundesrat die Unterstützung des Wiederaufbaus in der Ukraine verstärken sowie die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor fördern. Er sieht dafür 5 Milliarden Franken bis 2036 vor. Aufgrund der aktuellen Finanzlage des Bundes schlägt der Bundesrat ein Vorgehen in Etappen vor: Bis 2028 soll die Ukraine mit 1,5 Milliarden Franken aus dem Budget der IZA unterstützt werden. Dies wird der Bundesrat dem Parlament im Rahmen der Strategie der IZA beantragen. Für die Phase 2029-2036 beabsichtigt der Bundesrat, auch weitere Finanzierungswege (über die IZA hinaus) zu prüfen, um die restlichen 3,5 Milliarden Franken zu finanzieren.
An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat zudem das EDA und das WBF beauftragt, ein gemeinsames «Länderprogramm Ukraine» mit entsprechenden Kontrollmechanismen auszuarbeiten. Dieses soll eine zielgerichtete und wirksame Unterstützung sicherstellen und sich an den sieben Lugano-Prinzipien orientieren: Partnerschaftlichkeit, Reformen, Transparenz/Rechenschaftspflicht/Rechtsstaatlichkeit, Demokratische Mitwirkung, Einbezug mehrerer Stakeholder, Gleichstellung/Eingliederung, Nachhaltigkeit.
Darüber hinaus hat der Bundesrat dem EDA den Auftrag erteilt, in Zusammenarbeit mit dem WBF und unter Einbezug aller interessierten Departemente eine Projektorganisation für die strategische Führung des «Länderprogramms Ukraine» festzulegen. Konkret soll eine interdepartementalen Steuerungsgruppe unter der Leitung einer oder eines «Delegierten des Bundesrates für die Ukraine» ausgearbeitet und dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet werden.
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