Im Wasseramt ist Feuer im Dach: Es brennt wieder
Im Zusammenhang mit der Brandserie im Wasseramt hat das Bundesgericht auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft Solothurn hin entschieden, dass die Voraussetzungen für Ersatzmassnahmen für den 33-jährigen Beschuldigten gegeben sind. Die Staatsanwaltschaft hat daher die Anordnung von Ersatzmassnahmen beim Haftgericht beantragt.
Stawa SO / red.
Originalfoto der Kapo SO vom 4. Dezember 2022
Seit Anfang April kam es im Wasseramt zu zahlreichen Bränden, bei welchen Brandstiftung im Vordergrund steht (soaktuell.ch hat berichtet). Die intensiven Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft haben schliesslich zur Festnahme eines Tatverdächtigen geführt. Es handelt sich dabei um einen 33-jährigen Schweizer. Der Beschuldigte hatte sich erfolgreich gegen die Verlängerung der Untersuchungshaft gewehrt und wurde durch den Entscheid der Beschwerdekammer in die Freiheit entlassen.
Nun hat es am Sonntag im Wasseramt wieder gebrannt und zwar in Oekingen (soaktuell.ch hat berichtet). Seither sind die Untersuchungsbehörden des Kantons Solothurn unter Druck geraten. Die Ermittlungen zum Brand in Oekingen vom Sonntag, 4. Dezember 2022 seien in Gang und würden in sämtliche Richtungen geführt, schreibt die Staatsanwaltschaft. Im Wissen, dass der Brandstifter aus dem Wasseramt wieder in Freiheit ist, haben nicht wenige Menschen jetzt natürlich ein ungutes Gefühl. Man will ja auch niemandem Unrecht tun.
Staatsanwaltschaft nimmt Stellung
In einer Medienmitteilung schreibt die Staatsanwaltschaft Solothurn, sie habe gegen die Freilassung des Beschuldigten ohne Anordnung von Ersatzmassnahmen Beschwerde an das Bundesgericht geführt. Das Bundesgericht habe nun entschieden, dass zwar keine ausgeprägte, jedoch immerhin eine niederschwellige Wiederholungsgefahr bestehe. Entsprechend seien die Voraussetzungen für die Weiterführung von Untersuchungshaft nicht gegeben, hingegen sei angesichts der erheblichen Sicherheitsrelevanz der Brandstiftungen die Anordnung von Ersatzmassnahmen angebracht.
Gestützt auf diesen Bundesgerichtsentscheid hat die Staatsanwaltschaft jetzt beim zuständigen Haftgericht die Anordnung von Ersatzmassnahmen, insbesondere Electronic Monitoring (GPS-Standort-Überwachung), beantragt. Ob dieser Antrag erst nach dem neuesten Brand in Oekingen erfolgt ist, bleibt offen. Der Entscheid des Haftgerichts ist auf jeden Fall noch ausstehend und werde erst in den nächsten Tagen erwartet, schreibt die Staatsanwaltschaft.
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