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Haltung des Bundesrats zum EGMR Klima-Urteil

Der Bundesrat hat sich mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR zu den Klima-Seniorinnen befasst. Er bekennt sich zur Mitgliedschaft der Schweiz im Europarat und zum System der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Wie National- und Ständerat würdigt er jedoch die Auslegung der EMRK bezogen auf den Klimaschutz kritisch. Weiter ist er der Auffassung, dass die Schweiz die klimapolitischen Anforderungen des Urteils erfüllt. Schliesslich lehnt der Bundesrat eine Erweiterung des Verbandsbeschwerderechts auf Klimafragen ab.

Symbolbild von NOAA / unsplash.com


Am 9. April 2024 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sein Urteil zur Klage der Klima-Seniorinnen veröffentlicht. Mit dem Urteil hat der EGMR die EMRK weiterentwickelt. Er hat die EMRK auf den Schutz vor den Auswirkungen des Klimawandels ausgeweitet und eine Beschwerdelegitimation für Vereine in Klimafragen bejaht.


Der Bundesrat bekennt sich zur Mitgliedschaft der Schweiz im Europarat und zum System der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Die EMRK und die Mitgliedschaft im Europarat, zu dessen Grundwerten der Schutz der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit zählen, bleiben für die Schweiz von grosser Bedeutung. Der Bundesrat kritisiert jedoch die weite Auslegung der EMRK durch den EGMR im Urteil zu den KlimaSeniorinnen. Die Rechtsprechung darf nicht zu einer Ausweitung des Geltungsbereichs der EMRK führen.


Haltung des Bundesrats zum Urteil

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Schweiz die klimapolitischen Anforderungen des Urteils erfüllt. Insbesondere mit dem revidierten CO2-Gesetz vom 15. März 2024 hat die Schweiz Massnahmen definiert, um ihre Klimaziele 2030 zu erreichen. Diese Weiterentwicklung der Schweizer Klimapolitik hat der EGMR in seinem Urteil nicht berücksichtigt. Auch das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien vom 23. September 2023 hat der EGMR in seinem Urteil nicht berücksichtigt.


Weiter lehnt der Bundesrat die Erweiterung des Verbandsbeschwerderechts auf Klimafragen ab. Er ist der Ansicht, dass dies die Realisierung dringend nötiger Infrastrukturen weiter erschweren würde. Das EJPD hat jedoch den Auftrag erhalten, dem Bundesrat bis Ende 2025 zu berichten, inwiefern sich das Urteil auf die Praxis der Bundesverwaltung und -gerichte zur Beschwerdebefugnis von Verbänden ausgewirkt hat. Dabei wird der Bundesrat auch allfällige weitere Entwicklungen der Rechtsprechung und das Vorgehen anderer EMRK-Vertragsstaaten berücksichtigen können.


Bericht an das Ministerkomitee

In der vergangenen Sommersession hat sich auch das Parlament mit dem Urteil des EGMR befasst. National- und Ständerat haben je eine gleichlautende Erklärung angenommen. Darin haben sie die Ausweitung der EMRK auf den Schutz vor dem Klimawandel kritisiert. Zudem sind die Eidgenössischen Räte der Ansicht, dass die Schweiz aufgrund der bisherigen und laufenden klimapolitischen Bestrebungen die Anforderungen des Urteils erfüllt. Der Bundesrat wird die Erklärungen von Stände- und Nationalrat bei den weiteren Arbeiten berücksichtigen.


Im Einklang mit der EMRK wird das EJPD dem Ministerkomitee des Europarats, das die Urteile des EGMR überwacht, Bericht erstatten, wie die Schweiz das Urteil umsetzt. Es wird in seinem Bericht über die Haltung des Bundesrats und jene des Parlaments informieren und auf die jüngsten Entwicklungen in der klima- und energiepolitischen Gesetzgebung hinweisen.

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