Geburtsgebrechen: Vorsicht beim Abschluss einer Baby-Versicherung
Eltern wird empfohlen, ihr Kind schon vor der Geburt bei der Krankenkasse anzumelden und im Besonderen ohne das Risiko einer Gesundheitsprüfung fürs Baby Zusatzversicherungen abzuschliessen. Doch viele Kassen haben inzwischen ihre Praxis geändert. Selbst für Geburtsgebrechen werden für Spitalzusatzversicherungen fast ausnahmslos Ausschlüsse, Vorbehalte oder höhere Prämien angewendet. Das zeigt eine Comparis-Untersuchung bei den 12 grössten Krankenkassen der Schweiz.
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«Eltern, die für ihre Kinder vor der Geburt Zusatzversicherungen abschliessen, müssen genau prüfen, ob der Krankenversicherer gewisse Leistungen nach der Geburt ausschliessen darf», empfiehlt Comparis-Krankenkassenexperte Felix Schneuwly. Symbolbild von Dragos Gontariu / unsplash.com
Eltern melden ihr Baby oft schon vor der Geburt bei der Krankenkasse an in der Hoffnung, Zusatzversicherungen ohne Gesundheitsprüfung abschliessen zu können und so Vorbehalte oder gar Ausschlüsse zu vermeiden. Doch damit wiegen sie sich in trügerischer Sicherheit.
Eine Untersuchung des Online-Vergleichsdienstes Comparis zeigt, dass von den 12 grössten Krankenkassen im Land 11 inzwischen Klauseln eingebaut haben, die eine Leistungsreduktion im Bereich Spitalzusatzversicherungen ermöglichen. Oder der Abschluss eines entsprechenden Versicherungsprodukts ist erst nachgeburtlich möglich.
«Problematisch wegen Leistungsgrenzen bei Grundversicherung»
Im Besonderen behalten sich die Zusatzversicherungen nachträgliche Vorbehalte oder Ausschlüsse bei Geburtsgebrechen vor – also gesundheitliche Beeinträchtigungen, die entweder genetisch bedingt sind oder während der Schwangerschaft oder Geburt entstehen. Das können etwa angeborene Herzfehler, Epilepsie oder auch Trisomie 21 sein.
«Faktisch haben somit Kinder keine Chance auf Flex-, Halbprivat- oder Privatspitalversicherungen, selbst wenn sie von ihren Eltern vor der Geburt versichert werden, falls nach der Geburt vorher nicht bekannte, sogenannte ‹Geburtsgebrechen› festgestellt werden», so Comparis-Krankenkassenexperte Felix Schneuwly.
Widersprüchliche Versprechen auf der Webseite
Mitunter ist die Leistungseinschränkung nur im Kleingedruckten ersichtlich. Am krassesten bei Swica. Die Versicherung preist auf ihrer Webseite an: «Hospita Plus ermöglicht Ihrem Kind den Wechsel in eine halbprivate oder private Spitalversicherung ohne Gesundheitsprüfung bis zum 40. Altersjahr.» Auf Anfrage von Comparis heisst es jedoch: «Wie bei jeder Risikoprüfung kann es dazu führen, dass eine Zusatzversicherung abgelehnt oder ein Ausschluss angebracht wird. Dabei können auch Geburtsgebrechen ausgeschlossen werden.»
Auch bei der EGK wird nichts von möglichen rückwirkenden Einschränkungen erwähnt. «Wenn Sie Ihr Baby bereits vor der Geburt für eine Zusatzversicherung anmelden, kommen Sie in den Genuss vieler Vorteile: Ihr Baby ist von der ersten Minute an versichert, keine Gesundheitsprüfung nötig. In allen Versicherungsstufen mit Spitalabteilung Allgemein / Privat / Halbprivat / Flex ist eine vorgeburtliche Anmeldung möglich.» Unter den «Ergänzenden Versicherungsbestimmungen» steht dann, was die Versicherung auf Anfrage von Comparis bestätigt: «Bei den Versicherungsstufen mit halbprivater oder privater Spitalabteilung wird, falls im ersten Lebensjahr ein Geburtsgebrechen festgestellt wird, rückwirkend auf dieses Geburtsgebrechen ein Vorbehalt angebracht.»
«Das Versprechen, beim vorgeburtlichen Vertragsabschluss keine Gesundheitsprüfung zu machen, ist irreführend, wenn es dann nach der Geburt doch eine gibt», so Schneuwly.
Einzig bei CSS, Groupe Mutuel und Sanitas Abschluss möglich
Transparent auf der Webseite deklariert werden rückwirkende Ausschlüsse für die Spital-Privatdeckungen bei Sympany. Bei Atupri, Assura, Concordia, Helsana und KPT können die Spital-Privatversicherungen gar nicht vorgeburtlich abgeschlossen werden. Das wird auch transparent deklariert. Geburtsgebrechen können hier entsprechend bei einem nachgeburtlichen Antrag ausgeschlossen werden.
Einzig bei CSS, Groupe Mutuel und Sanitas können Eltern vorgeburtlich auch Spitalzusatzversicherungen abschliessen ohne nachträgliche Gesundheitsprüfung für die bestehende Deckung. Bei der CSS-Spitalversicherung myFlex Premium und Sanitas gilt das allerdings nur, wenn mindestens ein Elternteil ebenfalls das gewünschte Produkt hat.
«Eltern, die für ihr Kind schon vor der Geburt Krankenzusatzversicherungen abschliessen wollen, müssen sich genau erkundigen, ob besonders bei Spitalzusatzversicherungen nach der Geburt medizinische Leistungen ausgeschlossen werden können, wenn Geburtsgebrechen festgestellt werden, die vor der Geburt nicht bekannt waren», so der Comparis-Experte.
Vorgeburtliche Anmeldung weiter unabdingbar für ambulante Zusatzversicherungen
Immerhin: Um Leben und Tod geht es nicht, sondern um den Komfort bei Spitalbehandlungen. Alle von Comparis angefragten Kassen gewähren bei einer vorgeburtlichen Anmeldung vorbehaltlosen Zugang zu den Babyprodukten mit diversen ambulanten Zusatzversicherungen. Auch der Abschluss von Unfall-Invaliditätsversicherungen ist bei vielen möglich.
Absoluter Knackpunkt ist hier aber weiterhin die vorgeburtliche Anmeldung. Denn im Nachhinein gibt’s bei Geburtsgebrechen keine Kulanz. «Das kann sehr problematisch sein, weil die Invalidenversicherung bzw. Grundversicherung Leistungsgrenzen hat. Gerade kostenintensive Behandlungen, Therapien oder Hilfsmittel werden nur teilweise oder sogar gar nicht finanziert», erklärt Schneuwly. Ebenso bestünden Grenzen bei den Leistungen bezüglich Prävention und Rehabilitation.
Vor allem im Erwachsenenalter wiegt eine versäumte vorgeburtliche Anmeldung mitunter schwer. Denn die Invalidenversicherung zahlt nur bis zum vollendeten 20. Altersjahr die medizinisch notwendigen Massnahmen für Geburtsgebrechen. Danach werden ohne entsprechende Zusatzdeckungen für Geburtsgebrechen nur noch die massiv tieferen Leistungen der Grundversicherung vergütet.
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