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Festung Aarburg: Neubau für Jugendheim wird vertieft geprüft

Eine externe Evaluation über das Jugendheim Aarburg empfahl 2019, langfristig die Verlegung des Jugendheims Aarburg an einen neuen Standort ausserhalb der historischen Festungsanlage zu prüfen. Der Aargauer Regierungsrat hat in der Folge zwei Varianten für einen zukunftsgerichteten Jugendheimbetrieb prüfen lassen. Er sieht in einem Neubau wesentliche betriebliche, organisatorische und sicherheitsmässige Vorteile.


Departement Volkswirtschaft und Inneres

Um über die Varianten Neubau ausserhalb der Festung oder Optimierung am bisherigen Standort entscheiden zu können, werden weitere Abklärungen getroffen – unter anderem zur künftigen Nutzung der Festung Aarburg.


Das 1893 gegründete Jugendheim Aarburg verfügt über etwas mehr als 40 stationäre Wohnplätze, mit denen jugendstrafrechtliche und zivilrechtliche Massnahmen für männliche Jugendliche ab 14 Jahren durchgeführt werden. Das Jugendheim hat die Aufgabe, Jugendliche mit pädagogischen und therapeutischen Mitteln dabei zu unterstützen, sich in der Gesellschaft selbstverantwortlich einzugliedern. Die Jugendlichen werden beschult oder haben die Möglichkeit, eine Berufsausbildung zu absolvieren.


Der Regierungsrat hatte das Departement Volkswirtschaft und Inneres, unter anderem gestützt auf eine Interpellation der damaligen Grossrätin Martina Bircher, Aarburg, beauftragt, eine externe Evaluation des Jugendheims Aarburg durchzuführen und verschiedene Entwicklungsvarianten aufzuzeigen. Der Evaluationsbericht von Ende August 2019 empfahl, langfristig die Verlegung aller Wohngruppen des Jugendheims an einen neuen Standort ausserhalb der historischen Festungsanlage zu prüfen.


In der Folge liess der Regierungsrat folgende Varianten für einen zukunftsgerichteten Jugendheimbetrieb prüfen: Einen Neubau ausserhalb der Festung Aarburg und als zweite Variante bauliche Optimierungsmassnahmen auf der Festung Aarburg.


Für Neubau Standort suchen

Der Regierungsrat hat nach eingehender Prüfung der Abklärungsergebnisse beschlossen, die Variante Neubau ausserhalb der Festung Aarburg weiterzuverfolgen. Ein Neubau entspricht dem Nutzungsbedürfnis optimal. Raumfunktionen und funktionale Abhängigkeiten können aufeinander abgestimmt werden. Ein Neubau kann übersichtliche Raumstrukturen, Aussenflächen für Sport und Bewegung sowie optimale Betriebsabläufe schaffen. Auch Sicherheitsaspekten kann besser Rechnung getragen werden.


Für einen Neubau muss ein Standort gefunden werden. Der Regierungsrat hat das Departement Volkswirtschaft und Inneres und das Departement Finanzen und Ressourcen beauftragt, bis Mitte 2023 einen Standort für einen Neubau des Jugendheims zu evaluieren.


Künftige Nutzungsmöglichkeiten abklären

Bei einem Neubau des Jugendheims stellt sich die Frage der künftigen Nutzung der Festungsräumlichkeiten in Aarburg. Der Regierungsrat hat ein Konzept in Auftrag geben, um die Ergebnisse der bisherigen Abklärungen weiterzuentwickeln, zu vertiefen und zu konkretisieren sowie die finanziellen Auswirkungen aufzuzeigen. Die alternativen Nutzungen sollen nach Möglichkeit kostenneutral erfolgen. Dabei ist neben dem Engagement der öffentlichen Hand beziehungsweise einer öffentlichen Nutzung auch eine Zusammenarbeit mit privaten Nutzerinnen und Nutzern zu prüfen. Bisherige erste Überlegungen betreffen die Bereiche Tourismus, Gastronomie, Kultur, Seminare und Wohnen; diese werden nun in Zusammenarbeit mit interessierten und betroffenen Kreisen weiterentwickelt.

Variantenentscheid nach Abklärungen

Der Regierungsrat wird den Variantenentscheid (Neubau oder bauliche Optimierungsmassnahmen auf Festung) bis Mitte 2023 treffen, sobald die Standortabklärungen für den Neubau und die Konkretisierungen der alternativen Nutzungsmöglichkeiten für die Festungsanlage Aarburg vorliegen.


Foto: Archiv soaktuell.ch

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