Einbezug der Bevölkerung bei Olympischen Spielen und anderen Mega-Events
In der Schweiz liegen die notwendigen Rechtsgrundlagen und Instrumente vor, um die Bevölkerung bezüglich Planung und Organisation von Olympischen Spielen und weiteren Mega-Events einbeziehen zu können. Zu diesem Schluss kommt der Bericht, den der Bundesrat in Erfüllung des Postulats der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (21.3022) «Mitsprache bei Olympischen Spielen und anderen Mega-Events» gutgeheissen hat.
BASPO
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Die Schweizer Bevölkerung hat bei der Planung und Organisation von Olympischen Spielen und anderen Events vergleichbarer Grössenordnung genügend Möglichkeiten der Mitsprache. Es besteht daher keine Notwendigkeit, Rechtsgrundlagen anzupassen, um eine bessere Mitsprache der Bevölkerung und des Parlaments sicherzustellen. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in seinem Bericht «Mitsprache bei Olympischen Spielen und anderen Mega-Events» in Erfüllung des Postulats der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (21.3022). Dieser Bericht bezieht sich auf die Mitsprache der Bevölkerung und des Parlaments ausschliesslich bei Olympischen und Paralympischen Winterspiele. Erkenntnisse zur Mitsprache können aber auch auf Mega-Events ausserhalb des Sports angewendet werden.
Mitsprache der lokalen Bevölkerung entscheidend
Betroffen von Herausforderungen, welche Olympische und Paralympische Winterspiele in der Schweiz mit sich bringen, sind vor allem die Austragungsregionen und -orte. Entscheidend ist deshalb vor allem die Mitsprache der lokalen und regionalen Bevölkerung bei der Planung und Organisation von solchen Mega-Events.
Alle Kantone verfügen mit dem Finanzreferendum über ein wirksames Instrument für die Mitsprache der Bevölkerung. Zusammen mit ergänzenden Instrumenten (wie beispielsweise eine Konsultativabstimmung) kann die Mitsprache der direkt betroffenen Bevölkerung in den Gemeinden und Regionen sichergestellt werden.
Bestehende Grundlagen genügen
Auf Bundesebene beschliesst die Bundesversammlung über Ausgaben. Das Instrument des Finanzreferendums besteht hier nicht. Das Parlament könnte indes mit einem Grundsatz- und Planungsbeschluss (Art. 28 Parlamentsgesetz) Rahmenbedingungen – z.B. zur Finanzierung, Vermächtniszielen etc. – definieren, die für die künftige Organisation und Umsetzung von Winterspielen in der Schweiz zu berücksichtigen wären. Falls das Parlament diesem Beschluss zudem eine grosse Tragweite attestiert, würde er dem fakultativen Referendum unterstellt.
Alle weiteren wesentlichen Aspekte und Voraussetzungen sind bereits in den bestehenden Rechtsgrundlagen geregelt, welche auch für die Unterstützung und Organisation von Olympischen Spielen gültig sind. Der Bundesrat kommt deshalb in seinem Bericht zum Schluss, dass sich neue gesetzliche Grundlagen erübrigen.
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