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Detailhandel und Bauern wollen Einkaufstourismus abwürgen - Schuss wird nach hinten losgehen

Heute endet die Antwortfrist für eine der umstrittensten Vernehmlassungsvorlagen der letzten Jahre: Konsumentinnen und Konsumenten sollen ihre Auslandseinkäufe bereits ab 150 statt wie bisher 300 Franken verzollen. Dieser Plan stösst bei der Schweizer Bevölkerung auf heftigen Widerstand wie zahlreiche Zuschriften an den Konsumentenschutz zeigen. Alle Augen richten sich nun auf Bundesrätin Karin Keller-Sutter: sie bestimmt massgeblich die Höhe der Wertfreigrenze.


Konsumentenschutz


Das Rhein-Center in Weil am Rhein. Ziel vieler Schweizer Einkaufstouristen. Archivbild von soaktuell.ch


Für Einkäufe im Ausland bis 300 Franken muss man bei der Einreise in die Schweiz keine Mehrwertsteuer bezahlen. Das soll sich aber schon bald ändern: das Parlament hat den Bundesrat beauftragt, die sogenannte Wertfreigrenze zu senken. Finanzministerin Keller-Sutter schlägt nun eine Halbierung auf 150 Franken vor. Die Vernehmlassung zu einer dementsprechenden Verordnungsänderung endet heute.


Detailhandel und Bauernverband wollen 50-Franken-Grenze

Treibende Kräfte hinter der Verteuerung des Auslandseinkaufs sind die Schweizer Detailhändler und der Bauernverband. Sie stören sich daran, dass viele Konsumentinnen und Konsumenten günstig im Ausland einkaufen. Der Detailhandel-Verband «Swiss Retail Federation» und der Schweizerische Bauernverband fordern deshalb sogar eine Senkung der Wertfreigrenze auf 50 Franken. Aus Sicht des Konsumentenschutzes eine ausgesprochen schlechte Idee: «Kauft zum Beispiel jemand in den Ferien in Italien Oliven, Käse, Pasta und andere Spezialitäten für insgesamt 60 Franken, müsste er diese Waren an der Grenze deklarieren und 1.55 Franken Mehrwertsteuer bezahlen. Das wäre eine absurde und teure Bürokratie-Übung zulasten des Zollpersonals und der Bevölkerung», sagt Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes. «Ausgerechnet die Detailhändler und die Landwirtschaft, die sich sonst bei jeder Gelegenheit über die angeblich hohe Regulierungsdichte beklagen, befürworten nun eine überbordende und kostentreibende Bürokratie am Zoll.»

Ohnehin sei die Massnahme reine Symptombekämpfung: «Die Konsumentinnen und Konsumenten machen ihre Einkäufe im Ausland nicht wegen der teilweisen Zollbefreiung, sondern weil identische Produkte dort oft deutlich günstiger sind.»

Anmerkung der Redaktion: Solange die Produkte im grenznahen Ausland derart massiv günstiger sind als in der Schweiz, gehen Schweizerinnen und Schweizer so oder so ennet der Grenze shoppen. Egal wie hoch die Zollfreigrenze pro Person ist. Im Gegenteil: Je tiefer diese ist, desto häufiger geht man eben ins Ausland einkaufen. Bei einer Reduktion der Zollfreigrenze wird der Schuss für die Schweizer Detailhändler und Bauern auf jeden Fall nach hinten losgehen. Auf die Idee, man könne via Zollfreigrenze den Einkaufstourismus bekämpfen können nur Leute kommen, die weit von der Grenze entfernt wohnen und keine Ahnung davon haben, warum es Einkaufstourismus überhaupt gibt.


Konsumenten gegen Senkung der Wertfreigrenze

Die Pläne zur Senkung der Wertfreigrenze kommen bei den Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten schlecht an: «Wir haben in den letzten Wochen ausserordentlich viele Zuschriften erhalten. Insbesondere Personen mit tiefem Einkommen sind auf günstige Einkäufe angewiesen», sagt Stalder. Die Petition des Konsumentenschutzes gegen die Senkung der Wertfreigrenze haben innert kurzer Frist 6380 Personen unterzeichnet.


Alle Augen auf Keller-Sutter

In einer delikaten Situation befindet sich derzeit Bundesrätin Karin Keller-Sutter. Der Bundesrat hat eine Senkung der Wertfreigrenze immer abgelehnt, muss jetzt aber einen entsprechenden Vorstoss des Parlamentes umsetzen. Die Motion lässt jedoch offen, wie hoch die Wertfreigrenze künftig sein soll, dort hat Finanzministerin Keller-Sutter Handlungsspielraum. «Eine Halbierung der Wertfreigrenze ist unverhältnismässig. Wenn sie schon gesenkt wird, dann mit Augenmass. Eine Grenze von beispielsweise 250 Franken wäre bereits eine beträchtliche Reduktion um rund 17%», sagt Stalder.


Bauernverbandspräsident Ritter scheitert mit weiterer Verschärfung

Die Bestimmungen über die Wertfreigrenze werden auf Verordnungsstufe geregelt und liegen deshalb in der Kompetenz des Bundesrates. Bauernverbandspräsident und Nationalrat Markus Ritter versuchte dies bei der derzeit laufenden Totalrevision des Zollgesetzes auszuhebeln. Er und weitere Mitglieder der vorberatenden Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) verlangten, dass die Freigrenze nur noch gelten solle, wenn die Rückkehrer aus dem Ausland die ausländische Mehrwertsteuer nicht zurückfordern.


Der Nationalrat widmete sich der Vorlage letzte Woche. Während der Beratung wies Bundesrätin Keller-Sutter darauf hin, dass eine solche Regel kaum kontrollierbar wäre. Bei der Einreise sei den Schweizer Behörden nicht abschliessend bekannt, ob die ausländische Mehrwertsteuer zurückgefordert werde, vor allem wenn dies elektronisch oder nach der Einreise geschehe. Zudem verwies sie auf die laufende Vernehmlassung zur Anpassung der Wertfreigrenze. Eine Mehrheit des Nationalrates folgte ihrer Argumentation und lehnte den Antrag deutlich mit 123:59 Stimmen bei vier Enthaltungen ab.


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