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Bundesrat beschliesst Unterstützung von wiederkehrenden internationalen Sportanlässen

Heute unterstützt der Bund einmalige internationale Sportanlässe wie Welt- und Europameisterschaften mit Finanz- und Sachhilfen. Für wiederkehrende Anlässe wie Weltcups hingegen konnten bislang keine Finanzhilfen ausgerichtet werden. Diese sind jedoch wichtige Impulsgeber für Sport, Tourismus oder Wirtschaft und sollen künftig ebenfalls mit finanziellen Beiträgen gefördert werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2024 einer entsprechenden Änderung der Sportförderungsverordnung zugestimmt.

Symbolbild von Braden Collum / unsplash.com


Erfolgreich durchgeführte internationale Sportanlässe prägen das Bild der Schweiz in der Welt. Sie sind wichtige Imageträger mit potenziell nachhaltigen Auswirkungen auf die Wahrnehmung des Landes, die über den Sport hinausgehen. Internationale Sportanlässe dienen als Impulsgeber für gewünschte Entwicklungen im Sport, in der Kultur, im Tourismus, in der Wirtschaft und in Bezug auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt.


Unterstützung bisher nur für einmalige Anlässe möglich

Gemäss dem Sportförderungsgesetz und der Sportförderungsverordnung kann der Bund internationale Sportanlässe in der Schweiz mit einem finanziellen Beitrag unterstützen. Bedingung ist, dass die Anlässe von europäischer oder weltweiter Bedeutung sind und sich die Kantone angemessen an den Kosten beteiligen.


Bislang beschränkte sich diese Unterstützung ausschliesslich auf einmalig in der Schweiz stattfindende Sportanlässe wie Welt- oder Europameisterschaften. Finanzhilfen zu Gunsten von regelmässig wiederkehrenden internationalen Sportanlässen wie beispielsweise Weltcup-Veranstaltungen waren bisher nicht vorgesehen.


Bund stellt zusätzliche Gelder zur Verfügung

Das Parlament hatte im Juni 2023 nebst einem Verpflichtungskredit von 29 Millionen Franken für einmalige internationale Sportanlässe der Jahre 2025-2029 auch einen Verpflichtungskredit von 25 Millionen Franken (jährlich 5 Millionen Franken) für wiederkehrende Anlässe in der gleichen Periode bewilligt. Für das Jahr 2025 hat der Bundesrat vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage entschieden, 4 Millionen Franken davon nur dann zur Verfügung zu stellen, wenn die aktuell laufende Aufgaben- und Subventionsprüfung des Bundesrats nicht zu Massnahmen im Bereich der wiederkehrenden internationalen Sportanlässe führt. Damit Finanzhilfen an Letztere ausgerichtet werden können, ist eine Änderung der Sportförderungsverordnung nötig. Der Bundesrat hat einer entsprechenden Verordnungsänderung zugestimmt.


Bund prüft Gesuche jährlich

Mit diesem Entscheid ermöglicht der Bundesrat, dass ab 2025 auch wiederkehrende internationale Sportanlässe finanziell unterstützt werden können. Die Veranstalter haben jährlich ein Gesuch um Unterstützung zu stellen, das vom zuständigen Bundesamt für Sport BASPO geprüft wird.

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