Betreuungsgutscheine stossen im Kanton Solothurn mehrheitlich auf Akzeptanz
Die finanzielle Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung durch Kanton und Gemeinden wird im Kanton Solothurn mehrheitlich begrüsst. Dies zeigt die Auswertung der Vernehmlassung zur entsprechenden Teilrevision des Sozialgesetzes. Auf dieser Grundlage hat der Regierungsrat die Eckwerte für die Botschaft und den Entwurf an den Kantonsrat festgelegt.
Symbolbild von CDC / unsplash.com
Der Regierungsrat hat am 12. März 2024 den Entwurf zur Teilrevision des Sozialgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Die Vorlage beinhaltet die Einführung eines neuen Modells mit einkommensabhängigen Betreuungsgutscheinen. Eltern mit Kindern, die ihren Wohnsitz im Kanton Solothurn haben, erhalten Beiträge für Kindertagesstätten, Tagesstrukturen und Tagesfamilien. Eingegangen sind 57 Stellungnahmen von Städten und Einwohnergemeinden, Parteien, Anbietern der familienergänzenden Betreuung und weiteren Organisationen.
Die Stossrichtung der Vorlage stösst auf breite Akzeptanz
Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst die Mitfinanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung durch Kanton und Gemeinden. Aufgrund der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung verzichtet der Regierungsrat auf kantonale Vorgaben, wie die Gemeinden den Bedarf an familienergänzender Kinderbetreuung abklären. Die Gemeinden können selber entscheiden, ab welchem Bedarf ein Betreuungsangebot vorhanden sein muss. Dieses Angebot können sie selbst oder im Verbund sicherstellen.
Verschiedentlich wurden eine stärkere finanzielle Unterstützung durch den Kanton oder erweiterte Handlungsspielräume für die Einwohnergemeinden angeregt. Der Regierungsrat will jedoch am vorgeschlagenen Finanzierungsanteil des Kantons von 20 Prozent festhalten, da die Vorlage den Einwohnergemeinden einen grossen Handlungsspielraum lässt. Der Kanton gibt kein Einheitstarifmodell vor, sondern ermöglicht es den Gemeinden, zwischen verschiedenen Varianten frei zu wählen und damit ihre finanziellen und lokalen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Weiter überlässt er es den Einwohnergemeinden, auf kommunaler Ebene ein Mindestbeschäftigungspensum vorzusehen. Eine weitere Flexibilisierung erachtet der Regierungsrat als nicht zielführend. Sie würde zu einer zu heterogenen Situation führen und nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger liegen, welche von einer verständlichen und möglichst einheitlichen Regelung profitieren sollen. Zudem würde eine zu hohe Flexibilisierung den gesamtkantonalen Zielen der Standortattraktivität, der Entlastung von Familien, der Begegnung des Fachkräftemangels sowie der Chancengleichheit zuwiderlaufen.
Grossmehrheitlich unterstützt wurde in der Vernehmlassung die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots, die kantonsweite Einführung von Betreuungsgutscheinen und die einheitliche Finanzierung durch den Kanton in Bezug auf Kinder mit Behinderungen. Vereinzelte Eingaben lehnen das Vorhaben als Ganzes oder einzelne Teilbereiche ab.
Ein Grossteil der Vernehmlassungsteilnehmenden verlangt eine Mitfinanzierung der Wirtschaft. Eine solche wird derzeit von keinem Deutschschweizer Kanton vorgesehen und geht in der lateinischen Schweiz in aller Regel mit entsprechenden Steuererleichterungen für Unternehmen einher. Der Regierungsrat will daher auf eine Beteiligung der Wirtschaft verzichten.
Der Regierungsrat hat das Departement des Innern beauftragt, unter Berücksichtigung dieser Eckwerte Botschaft und Entwurf an den Kantonsrat auszuarbeiten.
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