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AutorenbildKanton Aargau

Ausbruch der Krebspest: Sperrgebiet in der Sissle

In den Gemeinden Hornussen, Frick, Oeschgen, Eiken und Sisseln erlässt der Veterinärdienst des Kantons Aargau ein Sperrgebiet in der Sissle, um eine Verbreitung der Krebspest zu verhindern. Der Veterinärdienst und die Fischereifachstelle wollen damit die einheimischen Flusskrebse vor einer Infektion schützen.


Departement Bau, Verkehr und Umwelt

Departement Gesundheit und Soziales

Von Théo Duperray - photo réalisé au microscope par auteur


Gemäss Bericht des Zentrums für Fisch und Wildtiermedizin (FIWI) in Bern vom 27. April 2021 wurde bei Krebsen aus der Sissle die Krebspest nachgewiesen. Bei dieser Krankheit handelt es sich um eine zu bekämpfende Tierseuche gemäss Eidgenössischer Tierseuchenverordnung. Die Krebspest ist eine für einheimische Flusskrebsarten tödlich verlaufende Infektionskrankheit.


Nach Meldung von lokalen Fischern wurden in der Woche vom 12. bis 18. April 2021 tote Krebse im Abschnitt der Sissle zwischen Eiken und Frick gefunden. Die Sektion Jagd und Fischerei der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt geht davon aus, dass sich die Tierseuche in diesem Gebiet ausgebreitet hat. Mit dem Erreger infizierte Flusskrebse sind die Hauptursache für die Verschleppung der Krankheit. Infizierte oder tote Tiere entlassen Erreger ins Wasser, wodurch sich die Krankheit im Gewässer ausbreitet. Die Krankheit kann aber auch über kontaminiertes Wasser mit nassen Gegenständen wie Fischereiutensilien, Stiefeln, Booten oder Baumaschinen in neue Gewässer verschleppt werden. Für Menschen, Haustiere und Fische ist die Krankheit ungefährlich.


Stark gefährdete einheimische Krebse bedroht

In der Sissle bedroht die Krebspest eine Population von einheimischen Dohlenkrebsen von nationaler Bedeutung. Die Bestände von einheimischen Flusskrebsen sind in den letzten 50 Jahren stark zurückgegangen. Neben dem Verlust von Lebensräumen (Verschwinden von Feuchtgebieten, Gewässerverbauungen, Verschlechterung der Wasserqualität) werden die einheimischen Arten auch durch die Ausbreitung von durch Menschen eingeführten, nicht einheimischen Krebsarten bedrängt. Diese Arten sind im Rhein häufig und oftmals Träger der Krebspest. Wenn die Krankheit einmal den Weg in ein Fliessgewässer gefunden hat, kann sie nur schwer bekämpft werden. Um das Überleben der gefährdeten Krebsbestände zu ermöglichen, muss eine weitere Verschleppung der Krankheit in den Oberlauf der Sissle und in die Seitenbäche verhindert werden.


Um einer weiteren Verbreitung der Krebspest vorzubeugen, wird der Flusslauf der Sissle ab der Gemeindegrenze Hornussen / Bözen bis an die Mündung der Sissle in den Rhein ab sofort zum Sperrgebiet erklärt. Das Gewässer darf in diesem Abschnitt nicht betreten werden. Es dürfen keine lebenden Krebse in dieses Gebiet gebracht oder entfernt werden. Material, welches im Kontakt mit Bachwasser war, muss vor dem nächsten Einsatz in einem Gewässer korrekt desinfiziert oder ausreichend lange trocken gelagert werden. Es ist auch die vom Veterinärdienst am 4. Mai 2021 im Amtsblatt publizierte tierseuchenpolizeiliche Verfügung zum Schutz vor der Krebspest zu beachten.


Fischen vom Ufer aus weiter erlaubt

Die Fischerei im betroffenen Abschnitt bleibt erlaubt, wenn sie vom Ufer aus erfolgt und die nötigen Schutzmassnahmen (Desinfektion der Ausrüstung) umgesetzt werden.


Die Fischereifachstelle ruft Hundehaltende und Reiterinnen und Reiter zudem dazu auf, ihre Tiere nicht in die Sissle zu lassen, damit sie den Erreger nicht in andere Gewässer weiterverschleppen.


Es wird gebeten, Beobachtungen von toten oder lebenden Krebsen der Sektion Jagd und Fischerei der Abteilung Wald zu melden: Telefon 062 835 28 50, E-Mail jagd_fischerei@ag.ch.

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