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Anzeiger Thal Gäu Olten wird amtliches Publikationsorgan der Stadt Olten

Ende Januar publizierte das Unternehmen CH Media, dass der Stadtanzeiger Olten Ende Februar 2024 aus wirtschaftlichen Gründen das Erscheinen einstellt. Der Stadtanzeiger ist – neben städtischem Online-Auftritt unter olten.ch und Aushang – eines der amtlichen Publikationsorgane der Stadtverwaltung Olten. Der Stadtrat hat nun entschieden, dass anstelle des Stadtanzeigers ab März der Anzeiger Thal Gäu Olten als bewährtes Organ auf die Liste der amtlichen Publikationsorgane aufgenommen wird.


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Titelseite Anzeiger Thal Gäu Olten vom 22.02.2024 (Screenshot)


Die Stadtverwaltung hatte bereits während der Corona-Zeit, als der Stadtanzeiger aus wirtschaftlichen Gründen nur noch alle zwei Wochen erschien, die «Lücke» mit dem Anzeiger Thal Gäu Olten gefüllt, damit insbesondere die Baupublikationen weiterhin wöchentlich erscheinen, aber auch Referendumsfristen möglichst rasch publiziert werden konnten. Die Form der amtlichen Publikation ist im Kommunikationskonzept der Stadt Olten festgelegt. Dieses wurden nun vom Stadtrat entsprechend angepasst.


Im Vorfeld des Entscheids hatte sich die Frage gestellt, ob auf eine Print-Publikation verzichtet und das Angebot auf eine digitale Publikation beschränkt werden soll und kann. Einerseits ist zu berücksichtigen, dass nach wie vor nicht alle Einwohnerinnen und Einwohner einen Zugang zu digitalen Angeboten haben. Andererseits legt ein Regierungsratsentscheid vom März 2021 fest, dass das alleinige Aufschalten eines Dokuments auf der Gemeindewebseite für eine amtliche Publikation nicht ausreicht: «Eine Publikation muss somit (mindestens) alle Stimmberechtigten erreichen und zwar im Sinne einer Bringschuld (sprich: das entsprechende Dokument muss aktiv zugestellt werden, z.B. direkte Postzustellung oder Amtsanzeiger). Das alleinige passive Zurverfügungstellen eines Dokuments, z.B. auf einer Website (Holschuld), genügt diesen Anforderungen, insbesondere, da dadurch eine Beschwerdefrist ausgelöst wird, nicht."


Es könne von niemandem erwartet werden, so der Regierungsrat, täglich auf einer Website prüfen zu müssen, ob dort irgendeine Mitteilung vorhanden sei, welche allenfalls eine Beschwerdefrist auslöse. Eine rechtliche Grundlage für eine Beschränkung auf eine elektronische Plattform, die neben Zeitgewinn – ohne auf den jeweiligen Erscheinungstag der Printpublikation warten zu müssen – auch zu Einsparungen geführt hätte, besteht somit auf Gemeindeebene nicht.


Anmerkung der Redaktion: Die Lösung mit dem Anzeiger Thal Gäu Olten ist hervorragend. Es handelt sich dabei um ein solothurnisches Print-Produkt ausserhalb des aargauischen CH Media Konzerns, geführt von Machern aus der Region - für die Region. Wir freuen uns über den Entscheid des Oltner Stadtrats.


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