Anklage wegen Tötungsdelikt "Limmatbrücke": Gibt es lebenslänglich?
- Kanton Aargau
- vor 3 Tagen
- 1 Min. Lesezeit
Die Staatsanwaltschaft Baden hat im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt an einer Frau, die im März 2023 auf der Limmatbrücke in Würenlos aufgefunden wurde, Anklage beim Bezirksgericht Baden erhoben. Sie wirft dem heute 59-jährigen Schweizer vor, seine damalige Partnerin in der gemeinsamen Wohnung getötet zu haben.
Staatsanwaltschaft Aargau

Am Morgen des 26. März 2023 wurde der Kantonspolizei Zürich eine leblose Frau auf der Limmatbrücke in Dietikon gemeldet. Die ausgerückten Einsatzkräfte konnten nur noch den Tod der Frau feststellen. Bereits die ersten Erkenntnisse vor Ort deuteten auf ein Gewaltverbrechen hin. Im Verlauf des Tages identifizierte die Kantonspolizei Zürich die 46-jährige Frau aus der Schweiz und verhaftete in Würenlos einen damals 56-jährigen Schweizer unter dringendem Tatverdacht.
Die ersten Ermittlungen ergaben, dass der Tod der Frau in Würenlos und somit auf dem Gebiet des Kantons Aargau eingetreten sein dürfte. Zuständigkeitshalber wurde das Verfahren daher von der Staatsanwaltschaft Baden übernommen.
Gemäss den nun abgeschlossenen Untersuchungshandlungen hat das Paar seit langen Jahren zusammen in Würenlos gelebt. Der beschuldigte Mann gestand in den Befragungen der Staatsanwaltschaft, seine Partnerin in der Nacht vom 25. März 2023 durch Strangulation getötet und ihren Leichnam wenig später auf der Limmatbrücke deponiert zu haben. Die Ergebnisse der Kriminalpolizei lassen weiter darauf schliessen, dass der Beschuldigte die Tat nicht spontan, sondern geplant verübte.
Zum detaillierten Aussageverhalten des Beschuldigten, zum Motiv sowie zu seinem Verhalten im Vorfeld und nach der Tat äussert sich die Staatsanwaltschaft anlässlich der Hauptverhandlung. Aufgrund der Schwere des Tatvorwurfs beantragt die Staatsanwaltschaft Baden eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Die Anklage ist beim Bezirksgericht Baden hängig. Für den Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Comments