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79 Jahre nach dem Dritten Reich: Bundesrat will Nazisymbole verbieten

Was für eine Reaktionszeit: 79 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg will der Bundesrat nationalsozialistische Symbole im öffentlichen Raum verbieten. Wer gegen das Verbot verstösst, soll eine Busse bezahlen. Dies schlägt der Bundesrat vor und eröffnet an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2024 die Vernehmlassung für ein neues Spezialgesetz. Zu einem späteren Zeitpunkt wird er das Verbot auf weitere extremistische Symbole ausweiten.


BJ

Der Bundesrat will es bunter. Symbolbild von Wilhelmine Wulff / pixelio.de


Rassismus und Antisemitismus sind in einer demokratischen und freiheitlichen Gesellschaft inakzeptabel. Nach geltendem Recht wird eine Person jedoch nur dann bestraft, wenn sie ein rassendiskriminierendes, gewaltverherrlichendes, extremistisches oder nationalsozialistisches Symbol verwendet und damit gleichzeitig für die entsprechende Ideologie wirbt. Wer hingegen ein solches Symbol zeigt, ohne die damit verbundene Ideologie aktiv zu propagieren, bleibt heute straflos. Das Parlament und der Bundesrat erachten diese Gesetzeslücke als stossend.


Der Bundesrat erachtet das Verbot von Symbolen im Zusammenhang mit dem Dritten Reich als besonders dringend, weil antisemitische Vorfälle in der Schweiz stark zugenommen haben. In einem ersten Schritt schlägt der Bundesrat deshalb vor, die Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen im öffentlichen Raum zu verbieten. An seiner Sitzung vom 13. Dezember 2024 hat er die Vernehmlassung für ein neues Spezialgesetz eröffnet. Damit erfüllt er den ersten Teil eines Auftrags aus dem Parlament. Das Verbot von weiteren extremistischen, rassendiskriminierenden und gewaltverherrlichenden Symbolen wird der Bundesrat in einem zweiten Schritt zu einem späteren Zeitpunkt vorschlagen.


Verbot umfasst Gegenstände, Gesten und Grussformeln

Unter das Verbot sollen sowohl offensichtlich nationalsozialistische Symbole wie das Hakenkreuz oder der Hitlergruss, aber auch abgewandelte Symbole wie Buchstabencodes "18" oder "88" fallen. Bei den abgewandelten Symbolen spielt der Kontext bei der Beurteilung der Strafbarkeit eine entscheidende Rolle. Umfasst wären demnach Gegenstände, aber auch Gesten oder Grussformeln. Für schulische, wissenschaftliche, künstlerische oder journalistische Zwecke sieht der Bundesrat in seinem Entwurf Ausnahmen vor. Innerhalb der Grenzen der Meinungsäusserungsfreiheit dürften die Symbole weiterhin gezeigt werden. Bereits existierende religiöse Symbole, die nationalsozialistischen Zeichen gleich oder ähnlich sind, sind vom geplanten Verbot nicht betroffen.


Wer gegen das Verbot verstösst und in unzulässiger Weise in der Öffentlichkeit nationalsozialistische Symbole verwendet, soll mit einer Busse von 200 Franken bestraft werden. Es ist vorgesehen, die Verstösse schnell und unmittelbar nach der Tat im sogenannten Ordnungsbussenverfahren zu erledigen.


Die Vernehmlassung für das neue Bundesgesetz über das Verbot des öffentlichen Verwendens von nationalsozialistischen Symbolen (VNSG) dauert bis am 31. März 2025.


Kommt die Gesinnungspolizei? Gegner der Vorlage befürchten, dass sich die Polizei und Justiz künftig lieber im Gesinnungsbereich betätigen dürfte, als dort, wo die Bevölkerung gerade in unseren Kantonen Aargau und Solothurn reihenweise von Kriminalität betroffen ist. Es wird befürchtet, dass wenn irgendwo ein Schüler den Arm hebt, er 200 Franken Busse bezahlen muss, während reihenweise Einschleiche-Diebstähle junger Asylbewerber aus Nordafrika als "Bagatellfälle" abgetan und ohne Konsequenzen bleiben.


Zudem richtet sich die Gesetzesvorlage aus dem Departement von Bundesrat Jans nur gegen rechts. Symbole oder Gegenstände aus der linksextremen Szene oder von als terroristische Organisationen bezeichnete Gruppierungen fehlen gänzlich. Das ist ein riesiger Schwachpunkt der Vorlage, die wohl so kaum mehrheitsfähig sein dürfte.


Wer etwas politisches Fingerspitzengefühl besitzt kann unschwer abschätzen, dass es wahrscheinlich auch im Interesse des Bundesrats und der Parteien wäre, die Vorlage so nicht umzusetzen, denn sie würde aus eingangs erwähnten Gründen die Menschen reihenweise in die Arme der Parteien rechts der Mitte treiben.


Ein solches Gesetz kann man zwar machen, aber dann muss es umfassend sein und nicht einseitig. Man darf gespannt sein auf die Vernehmlassungsantworten.

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